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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/12/c_138.php 29.05.2015 00:37:02 Uhr 30.11.2024 01:32:06 Uhr

Neue Regelungen für die Lagerfeueranmeldung ab 2005

Ab 1. Januar 2005 gelten für die Nutzung der fünf öffentlichen Lagerfeuer- und Grillplätze im Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und Elbarme“ neue Regelungen.

Die Anmeldung ist auch weiterhin über das Internet unter www.dresden.de/Lagerfeuer möglich. Die Nutzung der 5 Lagerfeuerstellen wird grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30 € und ist unter Vorlage der über Computer erstellten Genehmigung bei der Stadtkasse Dresden oder in den Bürgerbüros zu entrichten.
Die Genehmigung wird erst gültig, wenn Stadtkasse oder Bürgerbüro die Einzahlung der Gebühr bestätigt haben. Diese bestätigte Genehmigung muss beim Lagerfeuer oder Grillen vorgelegt werden können.
Kirchliche, kommunale oder landesbehördliche Einrichtungen sind nach der Sächsischen Gebührenordnung von der Lagerfeuergebühr freigestellt.

In Zukunft kann man Lagerfeuer außerdem maximal vier Wochen im Voraus anmelden. So soll vermieden werden, dass bereits im Januar die Feuerstellen für die Sommermonate vergeben sind.

Der neue § 13 der Polizeiverordnung Dresden verbietet das Grillen und Lagerfeuer auf allen öffentlichen Flächen und insbesondere in allen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht (außer an den benannten fünf Stellen). Wer auf öffentlichen Flächen und in Schutzgebieten grillt oder Lagerfeuer entzündet, die öffentlichen Grill- und Feuerstellen ohne Genehmigung nutzt oder die Gebühr nicht entrichtet handelt ordnungswidrig. Die Landeshauptstadt Dresden wird die Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren.
Auch bei genehmigten Lagerfeuern sind natürlich wie bislang die Bestimmungen zum Lärmschutz, das Verbot der Abfallverbrennung und die Einhaltung der Schutzgebietsverordnung zu beachten.

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