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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_105.php 29.05.2015 00:36:33 Uhr 02.12.2024 02:44:22 Uhr

Anträge auf Arbeitslosengeld bis 10. Dezember abgeben

Das Sozialamt bittet nochmals alle Dresdner, die Anspruch auf Leistungen nach dem ab 1. Januar 2005 geltenden Sozialgesetzbuch II haben und die versendeten bzw. ausgehändigten Anträge noch nicht gestellt haben, dies bis spätestens 10. Dezember zu erledigen. Das Amt kann sonst nicht gewährleisten, dass die Zahlungen – und damit der Lebensunterhalt und die Mietzahlungen – rechtzeitig eintreffen; Vorauszahlungen hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen versehen sein.

Bürger, die das Sozialamt nach Abgabe des Antrages um zusätzliche Nachweise und Unterlagen gebeten hat, sollten diese ebenfalls bis 10. Dezember einreichen bzw. persönlich vorsprechen. Eine abschließende Bearbeitung kann sonst nicht erfolgen.Bisher sind bei der Stadt rund 6 900 Anträge auf Arbeitslosengeld nach SGB II eingegangen.

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