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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_094.php 29.05.2015 00:36:25 Uhr 16.08.2024 05:52:44 Uhr

Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden beendete Arbeit

Nur wenige Rückforderungen
99 Prozent der betroffenen Dresdnerinnen und Dresdner machten ehrliche, nachprüfbare Angaben. Insgesamt hielten sich die Betroffenen bei der Mittelbeantragung eher zurück. Nur eine Antragstellerin hat durch falsche Angaben unrechtmäßig einen höheren Betrag aus Spendengeldern (5.000 Euro) erhalten. Das Geld ist aber bereits zurückgefordert und wieder auf dem Stadtkonto. Zur Zeit werden die Verwendungsnachweise für erhaltene Zuwendungen für Hausratschäden geprüft. Es gibt lediglich einige Rückforderungen von Soforthilfen, die aber teils durch Unkenntnis oder falsche Auslegung der komplizierten Verfahren gezahlt wurden. Gegen ein Wirtschaftsunternehmen, gegen das ein Betrugsverdacht besteht, läuft ein Verfahren.

Vergabeverfahren
Der Spendenbeirat entschied, den ungewidmeten Spendenanteil als Reserve für besondere Härtefälle sowie für die bisher ungeklärten und nicht förderfähigen Antragsteller (z. B. gemeinnützige Vereine) zu verwenden. Der Oberbürgermeister bestätige diese Schwerpunktsetzung. Alle Antragsteller sind in der landesweiten PHOENIX-Datenbank erfasst. So konnte Missbrauch sowie Überzahlung so gut wie ausgeschlossen werden. Die Fachämter prüften eingehend die Bedürftigkeit der Hochwasseropfer. Privatpersonen erhielten 80 Prozent ihrer Gebäudeschäden durch die Sächsische Aufbaubank ersetzt, die Hochwasserspenden wurden je nach sozialer Lage in unterschiedlicher Höhe zur Deckung des Restschadens bereit gestellt. Oberste Priorität hatte der sinnvolle Spendenmitteleinsatz (z. B. Förderung eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens, wenn nicht mittelbar Insolvenz droht; künftig flutsicherer Wiederaufbau in den gefährdeten Gebieten).

Die Spendenbereitschaft war nach der Flutkatastrophe im August 2002 nicht nur bei den privaten Hilfsorganisationen gewaltig.Von August 2002 bis Juni 2004 gingen auf dem Spendenkonto der Stadt Dresden rund 14,8 Mio. Euro ein. Davon waren 11,1 Mio. Euro zweckgebundene Spenden für hochwassergeschädigte Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Gewerbe, Pflegeheime, Kultur- und Sporteinrichtungen, städtische Gebäude und Infrastrukturanlagen.Neben diesen zweckgebundenen Spenden, die direkt den betroffenen Einrichtungen halfen, gab es einen ungewidmeten Spendenanteil von rund 3,7 Mio. Euro. Darüber hinaus standen Spenden Freistaates für Härtefälle (1,1 Mio. Euro) sowie für die Instandsetzung überfluteter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (3,04 Mio. Euro) zur Verfügung.

Seit seiner Berufung am 7. November 2002 fällte der Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden in insgesamt 17 Sitzungen (im ersten Jahr einmal monatlich) 713 Einzelbeschlüsse, davon 201 Härtefälle (meist alte und behinderte Menschen und Personen mit hohen Inventarschäden), 323 Anträge von geschädigten Wohnungseigentümern, 43 von flutbetroffenen Gewerbetreibenden und 146 sonstige Fälle mit einem Gesamtumfang von 7.451.744 Euro (Stand per 24.11.2004). 133 Einzelanträge wurden abgelehnt, da sie nach den Richtlinien nicht förderfähig waren.

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