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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_079.php 29.05.2015 00:36:13 Uhr 30.11.2024 01:30:32 Uhr

Eltern müssen ihre schulpflichtigen Kinder jetzt anmelden

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen sind alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 1998 und dem 30. Juni 1999 geboren sind, verpflichtet, ab Schuljahr 2005/2006 die Schule zu besuchen. Ihre Eltern müssen sie zuvor beim Schulleiter der für ihr Wohngebiet zustän-digen Grundschule anmelden und vorstellen.

Erstmals für das Schuljahr 2005/2006 können Eltern auch ihre Kinder anmelden, wenn diese das sechste Lebensjahr erst am 30. September vollenden, also zwischen 1. Juli und 30. September 1999 geboren sind.

Für die Anmeldung sind zwei Termine vorgesehen:
Donnerstag, 2. Dezember und
Dienstag, 7. Dezember,
jeweils 15 bis 18 Uhr.
Mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers und die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes.
Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme des Kindes und die Zuweisung in die Schule.

Kinder, die eine andere kommunale oder eine Grundschule in Freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen § 3 Absatz 2 trotzdem zuerst in der zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.
Welche Grundschulen es in der Landeshauptstadt Dresden gibt kann auf Aushängen in den Grundschulen, Kindertageseinrichtungen, weiteren öffentlichen Gebäuden sowie im Internet unter www.dresden.de\schulen nachgelesen werden.

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