Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_078.php 29.05.2015 00:36:13 Uhr 02.12.2024 02:44:26 Uhr |
Stadtgewässer: Umweltamt informiert über Pflichten nach dem Sächsischen Wassergesetz
Alle Interessierten können sich beim städtischen Umweltamt über die Regelungen zur Pflege und Bewirtschaftung der kommunalen Gewässer entsprechend Sächsischem Wassergesetz informieren: Telefon (03 51) 4 88 61 08.
Diese Pflege ist mit der Kommune abzustimmen, damit die am Gewässer lebende Tiere und Pflan-zen nicht gefährdet und die für Gewässerrandstreifen geltenden Verbote eingehalten werden.
Willkürliche und für bestimmte Standorte nicht geeignete Anpflanzungen aber auch widerrechtlich errichtete Abgrenzungen oder Ablagerungen könnten bei einem möglichen Hochwasser die Überschwemmung benachbarten Flächen begünstigen und zu katastrophalen Folgen führen.
Die Unterhaltung städtischer Gewässer ist Aufgabe der Kommune. Nach dem Sächsischen Wassergesetz sind aber auch die Eigentümer und Besitzer von Gewässerufern und Randstreifen an Gewässern mit verantwortlich. Sie sollen ihre Uferbereiche selbstständig pflegen und in Ordnung halten.
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