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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_068.php 29.05.2015 00:36:05 Uhr 17.07.2024 08:45:39 Uhr

Einmalige Beihilfe für bedürftige Bürgerinnen und Bürgern

Die Weihnachtsbeihilfe für Nichtsesshafte wird am 23. Dezember 2004 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr ausgezahlt.

Empfängern von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt wird diese Weihnachtsbeihilfe letztmalig im Monat Dezember 2004 von Amts wegen gewährt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Asylbewerberinnen und –bewerber, welche Leistungen nach dem § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben keinen Anspruch auf diese Weihnachtsbeihilfe.

Die Bearbeitung der Anträge geschieht in diesem Jahr ab dem 2. Dezember 2004 zentral im Sozialrathaus Riesaer Straße 7 in 01129 Dresden, Zimmer 227 zu folgenden Sprechzeiten:
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag/Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe geschieht bar ebenfalls zentral im Sozialrathaus Riesaer Straße 7 in 01129 Dresden. Es wird keine Überweisung auf das Konto erfolgen. Daher ist eine persönliche Vorsprache unbedingt notwendig.

Folgende Unterlagen sind in Kopie beim Sozialamt möglichst rechtzeitig bis zum 23. Dezember 2004 zu den Sprechzeiten vor zu legen:
- alle Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen (Lohn- bzw. Gehaltsschein, Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld bzw. —hilfe, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschussleistungen, Renten, Kindergeld u. a.),
- aktuelle Girokonten- bzw. Sparbuchauszüge,
- Nachweis über Leistungen des Arbeitgebers (Weihnachtsgeld) bzw. Nachweis, dass der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlt,
- aktueller Nachweis über die zu entrichtenden Unterkunfts- und Betriebskosten,
- Nachweis über einen Mehrbedarf (z.B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Nachweis über eine kostenaufwendige Ernährung in Folge von Krankheit oder Behinderung),
- Nachweis über bestehende Policen oder Hausrats- und Haftpflichtversicherung.

Bürgerinnen und Bürger, welche sich finanziell nicht in der Lage sehen, das diesjährige Weihnachtsfest würdig zu begehen, können nach Überprüfung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden eine einmalige Beihilfe in Höhe von 67,00 Euro für den Haushaltsvorstand und in Höhe von 34,00 Euro für den Haushaltsangehörigen gewährt bekommen.

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