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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_052.php 29.05.2015 00:35:54 Uhr 17.07.2024 08:48:41 Uhr

Bewohnerparkbereiche 1 und 3 wachsen und öffnen sich für weitere Innen-stadtbewohner

Anwohner folgender Straßen: Altmarkt, An der Kreuzkirche, Seestraße, Schulgasse, An der Mauer, Kramergasse, Pfarrgasse, Schreibergasse, Dr.-Külz-Ring und Wallstraße dürfen ab 1. Dezember 2004 Bewohnerparkausweise für ihren jeweiligen Bewohnerparkbereich (1 oder 3) beantragen. Der Antrag kann ab Montag, 15. November, in der Abteilung Straßenverkehrsbehörde, Hamburger Straße 19, Haus A, Zimmer 007 gestellt werden. Geöffnet ist dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Mit der Anzahl der Berechtigten wächst erfreulicherweise auch die Anzahl der Parkmöglichkeiten für die Anwohner. Berechtigte Bewohner dürfen jetzt auch beispielsweise folgende gebührenpflichtigen Parkplätze nutzen: Altmarkt, Kreuzstraße, Schulgasse, Parkplatz Pirnaischer Platz (Parkbereich 1), Antonsplatz, Marienstraße, Budapester Straße (mittig), und Dippoldiswalder Platz, Wallstraße, (Parkbereich 3). Bei Antragstellung wird jedem Bewohner ein Hinweisblatt ausgehändigt, dessen Inhalt detailliert auf vorhandene Stellflächen und Bedingungen für das Bewohnerparken hinweist.

Jeder Bewohner mit Wohnsitz auf den genannten Straßen, der in diesem Gebiet keinen Stellplatz und auch keine Garage auf nichtöffentlichem Grund besitzt, kann für ein Kraftfahrzeug (Pkw) einen Bewohnerparkausweis gegen eine Jahresgebühr von 25 Euro beantragen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht damit allerdings nicht. Der Wohnsitz im Bewohnergebiet ist nachzuweisen. Vorzulegen sind der Führerschein, der Fahrzeugschein, die schriftliche Erlaubnis der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist sowie eine Vollmacht des Antragstellers, wenn dieser den Antrag nicht selbst stellt.

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