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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_033.php 29.05.2015 00:35:40 Uhr 30.11.2024 01:35:17 Uhr

Finanzierungsmodell für Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren bewährt sich - Stadt zieht positive Bilanz bei der Kooperation mit freien Trägern

Der Täter-Opfer-Ausgleich, die Betreuungsweisung, der soziale Trainingskurs und der Verkehrstrainingskurs gehören zu den so genannten ambulanten Angeboten der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt der Stadt ist dafür gemeinsam mit freien Trägern zuständig.

Für diese ambulanten Angebote gibt es ein neues Förder- und Finanzierungsverfahren, das der Jugendhilfeausschuss initiierte. Ein festes Budget ist ebenso vorgegeben wie Vertragsregelungen, die ziel- und ergebnisorientiert sind. So wird ein transparenter, einzelfallbezogener Ressourcennachweis geführt. Er listet auf, welche konkreten Leistungen zu welchem Preis für eine bestimmte Person erbracht wurden. Damit wird die Abrechenbarkeit gewährleistet und es gelingt es dem Jugendamt besser als zuvor, seiner gesetzlichen Fachaufsicht nachzukommen.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet eng mit ihren Partnern im Rahmen der ausgehandelten Jahresvorgaben zusammen. So gelingt es, die Jugendlichen kurzfristig, flexibel und bedarfsgerecht zu betreuen.

Die positive Bilanz des Förder- und Finanzierungsverfahrens, 18 Monate nach seiner Einführung, belegen diese Zahlen: Der Täter-Opfer-Ausgleich wurde im Jahr 2002 158 Mal durchgeführt. Im Jahr 2003 waren es 161 Mal bei einem um 25 Prozent kleineren Budget. Betreuungsweisungen wurden im Jahr 2002 insgesamt 29 Mal übernommen. Im Jahr 2003 waren es 37 bei gleichem Budget. Eine entsprechende Entwicklung zeichnet sich auch für das Jahr 2004 ab. Damit ist es der Jugendgerichtshilfe und ihren Partnern gelungen bei Fallzahlen, die im Jahr rund zehn Prozent gestiegen sind, ohne Mehrkosten auszukommen.

Darüber hinaus unterstützen die Jugendgerichtshilfe und ihre Partner präventive Angebote. Dazu gehören Schulprojekttage, vernetzte Angebote in Stadtteilen, soziale Trainingskurse für Mädchen und Anti-Aggressivitäts-Kurse für gewalttätige Jugendliche.

Alle Beteiligten sind sich einig, dass Kosteneinsparungen nicht zulasten der Qualität der Angebote führen dürfen. Ihr Ziel besteht weiterhin darin, Arbeitsabläufe zu optimieren und besser zu koordinieren, damit Kosten gesenkt werden können.

Weitere Informationen im Internet unter www.dresden.de/jugendgerichtshilfe.

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