Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_019.php 29.05.2015 00:35:29 Uhr 30.11.2024 01:41:29 Uhr |
Sozialamt hat bislang 3 500 Anträge auf Arbeitslosengeld II
In den Monaten September und Oktober sind im Sozialamt rund 3 500 Anträge auf Arbeitslosengeld II gestellt worden. Jetzt geht hier die Bearbeitung in die heiße Phase. Damit alle Dresdnerinnen und Dresdner, die bisher einen Antrag abgegeben haben, pünktlich zum Beginn des nächsten Jahres die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, muss die Abteilung Soziale Leistungen zweimal schließen. Dies ist notwendig vom 8. bis zum 19. November und vom 8. bis zum 15. Dezember 2004.
Während der Schließzeiten richtet das Sozialamt jedoch einen Notdienst der Leistungsabteilung ein, wo es Warengutscheine und persönliche Hilfe gibt. In dringenden Fällen wenden sich hilfebedürftige Personen bitte an folgende Stellen –
Bürgerinnen und Bürger
aus dem Ortsamt Altstadt: Theaterstraße 11-13, Zimmer 334,
aus den Ortsämtern Neustadt und Klotzsche: Hoyerswerdaer Straße 3, Zimmer 219,
aus dem Ortsamt Pieschen: Bürgerstraße 63, Zimmer 109,
aus den Ortsämtern Loschwitz und Blasewitz: Grundstraße 3, Zimmer 1.2.05,
aus den Ortsämtern Leuben und Prohlis: Prohliser Allee 10, Zimmer 107,
aus dem Ortsamt Plauen: Nöthnitzer Straße 2, Zimmer 2,
aus dem Ortsamt Cotta: Lübecker Straße 121, Haus A, Zimmer 01,
Aussiedler und Ausländer, welche in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, Selbstständige und Obdachlose/Nichtsesshafte: Riesaer Straße 7, Zimmer 242.
Für den Notdienst gelten die Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 9 Uhr.
Offen bleibt außerdem die Zentrale Antragsannahme im Ortsamt Leuben, Hertzstraße 23. Dort können weiterhin Anträge auf Arbeitslosengeld II im Zimmer 108 zu den für die Stadtverwaltung üblichen Sprechzeiten – montags und freitags von 9 bis 12 und dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr – persönlich abgegeben werden. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Zusätzlich nehmen ab 18. November alle zehn Dresdner Bürgerbüros die ausgefüllten Antragsunterlagen entgegen. Auch der Postweg ist möglich, wenn der Antrag vollständig und mit allen notwendigen Nachweisen in Kopie vorliegt. Die Anschrift lautet: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Postfach 120020, 01001 Dresden.
Das Sozialamt bittet nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch auf Leistungen nach dem ab 1. Januar 2005 geltenden Sozialgesetzbuch II haben und die versendeten bzw. ausgehändigten Anträge noch nicht gestellt haben, dies unverzüglich zu erledigen. Es kann sonst nicht gewährleisten, dass die Zahlungen rechtzeitig eintreffen; und Vorauszahlungen hat der Gesetzgeber ausgeschlossen. Unterstützung beim Ausfüllen erhalten Antragsteller in den von der Agentur für Arbeit Dresden veröffentlichten Anlauf- und Beratungsstellen.
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