Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/09/c_742.php 29.05.2015 00:32:58 Uhr 30.11.2024 01:57:01 Uhr |
Verkehrsfreigabe des 4. Bauabschnittes der Pillnitzer Landstraße
Baubürgermeister Herbert Feßenmayr gab heute die Pillnitzer Landstraße zwischen Josef-Hermann-Straße und Wachwitzgrund nach elf Monaten Bauzeit wieder für den uneingeschränkten Verkehr frei.
Nach den Flutschäden im Jahre 2002 waren an schadhaften und teilweise einsturzgefährdeten Stützmauern privater Anlieger Sicherungen auf einer Länge von fast 400 Meter vorzunehmen.Die Standorte für Lichtmasten waren infolge vorhandener Leitungen zum Teil schwierig zu sichern. Infolgedessen wurden Sonderlösungen für die Fundamente, Standortverschiebungen oder Kabelumlegungen notwendig. Eine um drei Wochen längere Bauzeit vom 30.Oktober 2003 bis 30.September 2004 gegenüber dem Plan ergab sich durch witterungsbedingte Arbeitspausen sowie Arbeitsunterbrechungen wegen Einsturzgefahr einer Stützmauer und durch zusätzliche Leistungen für Gasleitungen durch die DREWAG.
Bei der Baustellengesamtlänge von 690 Metern und einer Fahrbahnbreite von 6,50 Metern, mit neuem Pflaster für Gehwege und Randflächen auf ca. 3.300 Quadratmetern, wurden folgende weitere Leistungen für neue Versorgungsleitungen erbracht :
- Trinkwasserleitung DN 200 der DREWAG ca. 730 Meter,
- Gasleitung DN 200 der DREWAG ca. 700 Meter,
- Elektro-Niederspannungskabel der DREWAG auf ca. 325 Metern,
- Regenwasserbetonkanal DN 300 ca. 315 Meter,
- Koordinierungskabel für Lichtsignalanlage in Schutzrohr DN 100 ca. 690 Meter.
Außerdem wurden auf 700 Meter die öffentliche Beleuchtung erneuert und durch die Telekom Altanlagen teilweise ausgebaut.
Die Stützmauer am Grundstück Pillnitzer Landstraße 127 hat sich trotz Mauersicherung um einige Millimeter bewegt, so dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Diese Leistung kann erst nach dem 30.09.2004 realisiert werden.
Die Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von 998.000 EUR (davon 41.000 EUR für öffentliche Beleuchtung) erfolgt aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern.
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