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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/09/c_740.php 29.05.2015 00:32:57 Uhr 17.07.2024 08:59:26 Uhr

Alte Wasserrechte müssen bis 31. Dezember 2004 angemeldet werden

Anmeldeformulare und ein Hinweisblatt sind auch bei der Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden im Zimmer W 204 oder W 205 erhältlich. Als alte Rechte und Befugnisse, für die eine Anmeldung erforderlich ist, sind anzusehen:
1. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Trink- und Brauchwasserentnahmen, Wasserkraftnutzung),
2. Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Teiche, Wehre),
3. Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt,
4. Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer (zum Beispiel Abwassereinleitungen),
5. Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (zum Beispiel Abwassereinleitungen durch Versickern oder Verrieseln),
6. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (zum Beispiel Trink- und Brauchwasserentnahmen),
7. Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind,
8. Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen,
9. Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Brücken, Stege, Ufermauern, Leitungen).

Jeder, den die Bekanntmachung betrifft und der ein Erlöschen seines Wasserrechts nach Ablauf des Jahres 2011 vermeiden will, sollte das alte Wasserrecht umgehend anmelden.Den Wortlaut der Bekanntmachung und das Anmeldeformular finden Sie im Internet unter www.smul.sachsen.de (Umwelt >Wasser > Anmeldung alter Wasserrechte) sowie www.rp-dresden.de (unter: sachsen.de).

Alte Wasserrechte müssen für den Eintrag in das Wasserbuch beim Regierungspräsidium Dresden als höhere Wasserbehörde bis zum 31. Dezember 2004 angemeldet werden.Zu den alten Wasserrechten gehören alle wasserrechtlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Erlaubnisse und Gestattungen, die vor dem 1. Juli 1990 erteilt wurden. Darüber informiert das städtische Umweltamt als untere Wasserbehörde. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft veröffentlichte im Sächsischen Amtsblatt 52/2001 eine entsprechende Bekanntmachung.

Alte Rechte und Befugnisse, die bis zum Ablauf der Frist weder amtsbekannt noch angemeldet worden sind, erlöschen zehn Jahre nach Bekanntmachung der Aufforderung – mit Ablauf des Jahres 2011–, wenn sie nicht bereits vor Ablauf der Frist aus anderen Rechtsgründen erloschen sind.

Der Anmeldung sind Unterlagen beizufügen, die die Rechtmäßigkeit der Altrechtsanmeldung zweifelsfrei belegen, zum Beispiel ein wasserrechtlicher Bescheid, Wasserbuchauszug, Grundbuchauszug, Lagepläne, technische Unterlagen.Eine Recherche nach Unterlagen ist durch das Regierungspräsidium Dresden nicht möglich. Lassen sich keine Unterlagen zum Wasserrecht mehr beibringen, besteht die Möglichkeit einer so genannten Altrechtsfeststellung. Diese wird auf Antrag bei der Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden, (untere Wasserbehörde) ausgelöst und ist als Amtshandlung kostenpflichtig.

Das Regierungspräsidium Dresden, Postfach 10 06 53, 01076 Dresden, nimmt die schriftliche Anmeldung entgegen, prüft die Unterlagen und vergibt eine Registriernummer.Die schriftlichen Anmeldeunterlagen können auch bei der Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2 in 01069 Dresden im Zimmer W 204 oder W 205 zur Weiterleitung an das Regierungspräsidium abgegeben werden.

Persönliche Anmeldungen werden im Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, während den allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 3058, 3050, 2056 oder 3059 entgegengenommen. Die Anmeldung des Altrechtes beim Regierungspräsidium sowie die Übernahme der Altrechte in das neu zu erstellende digitale Wasserbuch sind kostenfrei. Das Regierungspräsidium ist erreichbar:
Telefon 03 51/8 25 62 80
Telefax 03 51/8 25 99 99
E-Mail post@rpdd.sachsen.de

Einige Nutzungen bedürfen nach heutigem Recht keiner Erlaubnis oder Bewilligung. Dies sind zum Beispiel Benutzungen als Gemeingebrauch, Eigentümer- oder Anliegergebrauch an oberirdischen Gewässern, Grundwasserentnahmen aus Hausbrunnen und im Rahmen von landwirtschaftlichen Benutzungen. Sind vor 1990 für diese Nutzungen Erlaubnisse oder Bewilligungen ausgestellt worden, wird die Anmeldung als Altrecht empfohlen, obwohl eine Anmeldung dieser Nutzungen nicht notwendig ist.

Nutzungsberechtigungen, die aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung bestehen (zum Beispiel Miet- oder Pachtverträge sowie Grunddienstbarkeiten zur Errichtung und Betrieb von Wasserbenutzungsanlagen auf fremden Grundstücken) sind keine Altrechte und demzufolge nicht anzumelden.

Eine Voraussetzung für das Bestehen alter Rechte und Befugnisse ist das Vorhandensein rechtmäßiger Anlagen zum Stichtag 1. Juli 1990. Diese sollten nach Art und Umfang noch die zugelassenen Gewässerbenutzungen ermöglichen.

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