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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/09/c_716.php 29.05.2015 00:32:38 Uhr 17.07.2024 08:50:11 Uhr

Anfangs-Bodenwerte für Sanierungsgebiet Hechtviertel

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle Bodenwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden hat die Anfangswerte für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Dresden-Hechtviertel zum 1. Mai 2004 fortgeschrieben.

Interessenten können ab sofort im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19, beim Stadtplanungsamt, Zimmer 0019, Telefon 4 88 36 43, und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer 1100, Telefon 4 88 40 38 Einsicht in die Karte nehmen und Auskunft erhalten.

Verkauf der Karten
— postalisch/online
Landeshauptstadt Dresden
Städtisches Vermessungsamt
PF 12 00 20, 01001 Dresden
Fax: 4 88 39 64
E-Mail: vermessungsamt-pv@dresden.de
— Abholung:
Technisches Rathaus
Hamburger Straße 19
Planverkauf, I. OG, Zimmer 1078
Schutzgebühr: Karte Hechtviertel 10 Euro

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht mit Stand 1. Januar 2004 für die Stadt Dresden und die Anfangswertkarten von acht weiteren förmlich festgelegten klassischen Sanierungsgebieten können dort ebenfalls erworben werden.

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