Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/09/c_685.php 29.05.2015 00:32:15 Uhr 30.11.2024 01:57:48 Uhr |
Dresden braucht ein neues Stadion. Aber wo?
„Dresden braucht ein neues Stadion“, sagte Oberbürgermeister Ingolf Roßberg bei der Aufstiegsfeier des 1. FC Dynamo Dresden und versprach gleichzeitig, dass die Standorte für einen möglichen Stadionbau erstmals konsequent miteinander verglichen werden müssen. Diese Analyse wird jetzt dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
„Bisher gibt es in der Stadt nur Beschlüsse für einen Neubau im Ostragehege, nicht aber für das Rudolf-Harbig-Stadion“, erklärt OB Roßberg. „Angesichts der zum Teil viel zu emotional geführten Diskussion habe ich es für notwendig gehalten, dass endlich einmal beide Standorte seriös untersucht und gegenüber gestellt werden. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass beide Standorte für ein modernes Stadion geeignet und nach ersten Schätzungen die Baukosten ungefähr gleich sind.“ Der Stadtrat kann sich nun auf Grundlage dieser Analyse entscheiden, welchen Standort für einen Stadionneubau aus seiner Sicht geeignet ist.
„Dabei muss aber allen Beteiligten klar sein, dass es einen Stadionneubau kaum zum Nulltarif gibt“, warnt OB Roßberg. „Bisher sind keine finanziellen Mittel im Haushalt eingestellt.“ Ziel muss es daher sein, nach einer Ausschreibung den städtischen Eigenanteil am Stadion genau definieren zu können. „Erst dann können wir im Stadtrat über diese Investitionsmittel diskutieren und auch Fördermittel beantragen.“Der Vorlage für den Stadtrat liegen insgesamt 12 Stellungnahmen bei. Ein Stadionneubau mit städtischen Mitteln, muss mehr sein, als ein Fußballstadion für einen Verein. Ein Stadionneubau macht für die Stadt und die Region vor allem dann Sinn, wenn im Zuge dieser Entscheidung der gesamte Spitzensport auf die eine oder andere Weise profitieren kann.
Aufgabenstellung des Standortvergleichs
Die Aufgabenstellung für das beauftragte Büro bestand darin, die beiden unmittelbar zur Verfügung stehenden Stadionstandorte an der Lennéstraße und im Ostragehege auf die Eignung für ein den internationalen Anforderungen gerecht werdendes Fußballstadion zu untersuchen. Die Anforderungen an das zu errichtende Stadion ist für beide Standorte gleich. Es ist vorgesehen, ein Fußballstadion mit einer Kapazität von 25.000 Sitzplätzen (30.000 Sitz-/Stehplätze) mit den erforderlichen Funktions- und Nebenanlagen zu errichten. Eingeschlossen darin sind erste Aussagen zu den Fragen Stellplatzangebot, Verkehrsanbindung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz und Hochwasserschutz.
Die Machbarkeitsstudie enthält prinzipielle Darstellungen für die Einordnung des Stadionbaukörpers und der Nebenanlagen. Die zur Verfügung stehenden Flächen wurden auf deren Eignung untersucht, Abstandflächen, Flut- und Rettungswege, Erschließung und Stellplatzangebot wurden geprüft. Bei den Darstellungen in der Anlage handelt es sich um Prinzipskizzen.
Bei beiden Standorten wurde davon ausgegangen, dass die vorhandene Rasenfläche in Lage und Höhe verbleibt. Da ein neu zu errichtendes Stadion durch den Wegfall der Laufbahn und durch steilere Traversen weniger Fläche in Anspruch nimmt, konnten bei beiden Standorten die Abstände des Baukörpers zu den Grundstücksgrenzen vergrößert werden. Eine Flächeninanspruchnahme über die zu untersuchenden Grundstücksflächen hinaus, konnte in beiden Fällen ausgeschlossen werden.
Fazit: Eine Entscheidung für das Heinz-Steyer-Stadion ist eine Entscheidung, die sowohl für den Fußball als auch für die Leichtathletik in Dresden moderne Trainings- und Wettkampfstätten anbietet.
Eine Entscheidung für das Rudolf-Harbig-Stadion ist eine Entscheidung für den Fußball. Die Funktion Leichtathletik ist dazu im Nachgang separat zu klären und zu entscheiden.
Die Kosten würden sich für das Rudolf-Harbig-Stadion auf ca 42 Millionen Euro, für das Heinz-Steyer-Stadion auf ca 43 Millionen Euro belaufen.
Die zusammengestellten Kosten sind mit Ausnahme der Aufwendungen für Internat und Nachwuchsbereich und für den Ersatz der Leichathletikanlage alles Maßnahmen, die auf den jeweils zu betrachtenden Grundstück und im direkten Zusammenhang mit der Errichtung des Stadions anfallen.
In verschiedenen deutschen Städten sind in den letzten Jahren verschiedene Modelle erarbeitet und erfolgreich umgesetzt worden. In Anlehnung an diese Erfahrungen wird je nach dem Ergebnis der Investorenausschreibung ein für das Projekt in Dresden mögliches Modell erarbeitet. Aus heutiger Sicht stehen dabei bereits zwei Tatsachen fest:
- Die Landeshauptstadt Dresden ist nicht in der Lage, das Vorhaben ganz oder auch nur zu einem größeren Teil aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.
- Völlig ohne städtisches Engagement wird das Vorhaben aber ebenfalls nicht zu realisieren sein.
Die Höhe des städtischen Engagements hängt einerseits maßgebend von den Ergebnissen der Investorenausschreibung ab und andererseits auch von der Bereitschaft von anderen öffentlichen Fördermittelgebern (z. B. Land), sich mit öffentlichen Investitionszuschüssen zu engagieren. Es ist davon auszugehen, dass neben der Einbringung des Grundstückes (z. B. im Zuge eines Erbbaurechts) eine kommunale Bezuschussung in Form von einem einmaligen Zuschuss und/oder von laufenden jährlichen Zuschüssen für den Betrieb mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig sein wird.
Um die Ernsthaftigkeit des städtischen Interesses an einem Stadionneubau sowohl gegenüber den potentiellen Investoren aber auch gegenüber anderen öffentlichen Fördermittelgebern hinreichend nachweisen und dokumentieren zu können, ist es empfehlenswert in den Haushaltsplänen 2005 bis 2007 entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.
Weiteres Vorgehen
Wenn der Stadtrat dem aufgezeigten Weg folgt und eine Entscheidung für einen der beiden Stadionstandorte fällt, so könnten dann zeitnah die weiteren Schritte veranlasst werden. Insbesondere für mögliche Finanzierungs- und Betreibermodelle aber auch für weitere und weitergehende Planungen und die Ausschreibung eines Investorenwettbewerbes ist die klare Entscheidung für einen Standort maßgebend. Die dann erforderlichen Schritte sind:
- Erarbeitung von vertiefenden Planungen des Stadionbaukörpers und der Außenbereiche unter Einbeziehung der nutzerspezifischen Anforderungen als Basis für eine Ausschreibung
- Erarbeitung von möglichen Finanzierungs- und Betreibermodellen · Gespräche und Verhandlungen zum möglichen Einsatz von Fördermittel
- Vorbereitung einer Ausschreibung zu Planung, Finanzierung, Errichtung und zum Betrieb (je nach Standortentscheidung gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Anlagen im Ostragehege)
- Vorbereitung eines architektonischen Wettbewerbes nach GRW 95
- Investorenausschreibung zum kompletten Vorhaben bzw. nur von Teilleistungen
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