Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/09/c_663.php 29.05.2015 00:31:59 Uhr 30.11.2024 01:57:01 Uhr |
Sozialhilfeempfänger erhalten Anträge für das Arbeitslosengeld II
Wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 ist es notwendig, dass die Anspruchsberechtigten jetzt ihre Anträge für das neue Arbeitslosengeld II ausfüllen. Dazu haben die Empfänger von Arbeitslosenhilfe ihre Antragsunterlagen bereits von der Agentur für Arbeit Dresden erhalten und geben diese auch dort wieder ab.
Die Sozialhilfeempfänger werden vom Dresdner Sozialamt betreut. Zurzeit verschicken die Mitarbeiter die erforderlichen Anträge mit den entsprechenden Zusatzblättern an alle erwerbsfähigen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Damit es nicht zu Auszahlungsverzögerungen kommt, sollten sie sofort mit dem Ausfüllen beginnen und wenn nötig Hilfe dabei in Anspruch nehmen. Am 29. Oktober 2004 endet die Abgabefrist. Für danach eingehende Anträge kann nicht sichergestellt werden, dass das Arbeitslosengeld II rechtzeitig zum 1. Januar 2005 ausgezahlt wird.
Ab 2005 gilt das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem derzeit Sozialhilfe gezahlt wird, nicht mehr. Es wird durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) und das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) abgelöst. Alle Erwerbsfähigen im Alter zwischen über 15 und unter 65 Jahren haben ab dem 1. Januar 2005 Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II gemäß SGB II und die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft auf das neue Sozialgeld. Aus gesetzlichen Gründen ist eine Antragstellung unbedingt erforderlich, auch wenn bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sozialhilfe bezogen wird. Nicht erwerbsfähige Personen und Personen ab 65 Jahren haben ab 1. Januar 2005 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Nur für diese ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Die Bürgerinnen und Bürger, die die Anträge vom Sozialamt erhalten haben, werden gebeten, diese vollständig auszufüllen und die dazugehörigen Nachweise beizufügen. Die ausgefüllten Anträge sind bis zum 29. Oktober 2004 von den betroffenen Hilfeempfängern persönlich und vollständig bei der Landeshauptstadt Dresden, im Ortsamt Leuben, Hertzstraße 23, in den Zimmern 103, 104, 105 oder 106, abzugeben. Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Dresden - Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag 9 bis 18 Uhr. Um Wartezeiten bei der Antragsabgabe zu vermeiden, wird empfohlen, telefonisch unter der Rufnummer 4 88 81 31 einen Termin zu vereinbaren.
Das Sozialamt bittet darum, den Unterlagen die aktuelle Kundennummer der Agentur für Arbeit, unter welcher der Antragsteller und seine im Haushalt lebenden Angehörigen in der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, beizufügen. Es weist darauf hin, dass alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen über 15 und unter 65 Jahren Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die neue Leistung wird für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zusammen berechnet. Das bedeutet: Ehegatten, Partner und minderjährige Kinder brauchen keinen eigenen Antrag zu stellen. Weitere im Haushalt lebende Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen jedoch selbst einen Antrag stellen, auch wenn sie noch bei ihren Eltern leben.
Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge bieten - neben den Anlaufstellen, die die Agentur für Arbeit Dresden veröffentlichte – alle zehn Dresdner Bürgerbüros. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind geschult. Die Bürgerbüros Gorbitz und Prohlis sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Sonnabend von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Die Bürgerbüros Neustadt, Pieschen, Klotzsche, Leuben, Cotta, Schönfeld-Weißig, Blasewitz und Plauen stehen Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr offen.
Für die Leistungsgewährung nach dem SGB II ab 1. Januar 2005 ist es unbedingt notwendig, einen Antrag rechtzeitig zu stellen, da Leistungen nach SGB II stets einen Antrag voraussetzen. Für die Zeit vor der Antragstellung können Leistungen nicht bewilligt werden. Die frühzeitige Antragstellung soll gewährleisten, dass auftretende Fragen noch zügig geklärt und fehlende Daten angefordert werden können, damit die Auszahlung pünktlich beginnt.
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