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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/08/c_612.php 29.05.2015 00:31:14 Uhr 30.11.2024 01:48:49 Uhr

Der „Elternabend“ der Jugendgerichtshilfe ist zurück

Nach der Sommerpause findet der „Elterabend“ der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dresden nun wieder an jedem zweiten Dienstag im Monat von 18.30 Uhr bis 21 Uhr statt. Auf der Königsbrücker Straße 8 treffen sich Eltern und andere Bezugspersonen von „Problemkindern“ in ungezwungener Atmosphäre und wenn gewünscht auch anonym, um sich fachkundigen Rat von den Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe zu holen. Dort erhalten sie auch Rat und Unterstützung und tauschen Erfahrungen mit anderen Betroffenen aus. Sozialpädagogin Kerstin Stark und Pädagoge Berthold Stark moderieren den Abend und geben, wenn gewollt Tipps und Ratschläge. Das Angebot ist kostenfrei, steht jedem offen, und es ist keine Anmeldung erforderlich.

Wenn der Polizeiwagen vor der Haustür hält und den angetrunkenen Sohn oder die wegen Diebstahl aufgefallene Tochter wiederholt nach Hause bringt, dann ist es für die Eltern oft schon fast zu spät zum Eingreifen. Längst ist ihr Kind auf die „schiefe Bahn“ geraten und nimmt gut gemeinte Gespräche und Nachfragen nicht mehr an. Wer kann uns helfen? Was haben wir als Eltern falsch gemacht? Wie sollen wir reagieren? Antworten auf diese und viele vergleichbare Fragen bietet die Jugendgerichtshilfe mit dem „Elternabend“. Aber auch präventiv kann dieses Angebot wirksam sein und Antworten geben auf Fragen, wie verhindert wird, dass Kinder Probleme dieser Art bekommen. Die Pädagogen Stark empfehlen daher, die Jugendgerichtshilfe anzusprechen, wenn erste Anzeichen auftreten, das Kind könnte straffällig werden.

Bei der Bewältigung der vielfältigen Probleme helfen neben den Pädagogen vor allem die Erfahrungen anderer Eltern. Gegenseitiger Austausch, gemeinsame Suche nach Handlungsalternativen und die Gewissheit, nicht allein mit diesem Thema zu sein, geben Eltern und Betroffenen Sicherheit und Entspannung. Denn nicht jedes kriminelle Kind ist die Schuld der Eltern. Kinder ab 14 sind strafmündig und für ihr Handeln selbst verantwortlich. Sie wissen, was Kriminalität bedeutet und müssen für ihre Delikte selbst geradestehen.

Beim „Elternabend“ erhalten Betroffene auch Informationen zum Jugendstrafverfahren und Antworten auf rechtliche Fragen. Ebenfalls sind individuelle Vorgespräche möglich: Telefon 0351 / 4 32 59 23 bzw. –29. Informationen zur Arbeit der Jugendgerichtshilfe gibt es im Internet unter www.dresden.de/jugendgerichtshilfe

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