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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/07/c_563.php 29.05.2015 00:30:39 Uhr 16.08.2024 05:43:48 Uhr

Entlastung für Alleinerziehende - Stadt prüft Anspruch auf Lohnsteuerklasse II

Mit dem Haushaltbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 entfällt zum 1. Januar 2004 der bisherige Haushaltsfreibetrag. Dafür wurde der „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ in Höhe von 1.308 Euro pro Kalenderjahr eingeführt.

Die damit verbundene Lohnsteuerklasse II erhalten 2005 nur diejenigen Steuerpflichtigen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der/die Alleinerziehende muss mit mindestens einem Kind (geboren nach dem 1. Januar 1987) in einer gemeinsamen Wohnung wohnen.
- Außerdem darf keine weitere volljährige Person, für die kein Kindergeld bezogen wird, in dieser Wohnung wohnen.

Zur Überprüfung der Voraussetzungen müssen alle Dresdnerinnen und Dresdner, die jetzt in die Lohnsteuerklasse II eingestuft sind oder glauben, darauf Anspruch zu haben, eine entsprechende Erklärung in der Zentralen Pass- und Meldestelle oder im zuständigen Bürgerbüro/Meldestelle abgeben. Wer diese von der Oberfinanzdirektion Chemnitz geforderte Erklärung nicht oder nicht vollständig abgibt, erhält für 2005 die Lohnsteuerklasse I.
Der erforderliche Vordruck ist in den Bürgerbüros/Meldestellen sowie unter www.dresden.de/steuerklasse erhältlich.

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