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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/07/c_554.php 29.05.2015 00:30:31 Uhr 17.07.2024 08:53:27 Uhr

Tierbesitzer von neuer EU-Verordnung betroffen

Ab dem 1. Oktober 2004 greift eine EU-Neuregelung für das Verreisen mit Haustieren, zu denen Hunde, Katzen und Frettchen zählen. Der Tierhalter benötigt dann nur noch den neuen EU-Impfausweis, der vom praktischen Tierarzt ausgestellt wird. Somit entfällt das bisher noch für viele EU-Staaten notwendige amtstierärztliche Gesundheitszeugnis. Bedingungen für den Erwerb des neuen EU-Impfpasses sind eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung oder Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Für Reisen nach Schweden, Großbritannien und Irland ist die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine zusätzliche Blutuntersuchung nachzuweisen.

Für die Einreise in nicht EU-Länder gelten weiter die jeweiligen Einreisebedingungen der Länder. Tiere aus nicht EU-Ländern kann man nur mitbringen, wenn drei Monate vor der Einreise eine Tollwutimpfung und ein Test vorgenommen wurde.

Falls man die Tiere während des Urlaubs zu Hause lassen möchte und niemanden zur Betreuung findet, dann bleiben noch die Tierpensionen als Alternative. Es ist ausgeschlossen, die Tiere während des Urlaubs in einem Tierheim abzugeben!

Kurios ist die Dresdner Tierwelt. Im direkten urbanen Bereich der Stadt leben Füchse und Marder, in den Randlagen auch Wildschweine. Erstmals wurden sogar Marderhunde und Waschbären gesichtet. Gefahren gehen von diesen Tieren kaum aus. Ansteckungsrisiken durch Tollwut und Fuchsbandwurm sind in Dresden zwar gering, dennoch sollte man die Tiere nicht anfassen und Obst und Gemüse vor dem Verzehr sorgfältig reinigen.

Die Dresdner Feuerwehr wird immer noch viel zu häufig zu Tiereinsätzen gerufen, für die sie nicht zuständig ist.
Hauptaufgaben der Feuerwehr in Verbindung mit Tieren sind die Rettung von Tieren aus Notlagen und die Beseitigung von toten Tieren aus dem öffentlichen Verkehrsraum. Der Transport von herrenlosen Tieren, das Einfangen von Bienenschwärmen und das Entfernen von Wespennestern erfolgt nur dann, wenn eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Die Feuerwehr ist nicht zuständig für den Transport von Fundtieren und führt keine medizinische Betreuung beziehungsweise Erstversorgung nach Unfällen durch.

Einsätze der Feuerwehr im 1. Halbjahr 2004:
· Transporte herrenloser Tiere ins Tierheim: 329
· Einfangen bzw. Beseitigung von Bienen und Wespen: 65
· Beseitigung von Tierkadavern: 216
· Sonstige Tierrettung: 277

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