Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_485.php 29.05.2015 00:29:35 Uhr 30.11.2024 01:47:36 Uhr |
Für Überschwemmungsgebiet am Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgrabengelten Beschränkungen
Seit 15. April 2004 unterliegen Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet des Lockwitzbaches und Niedersedlitzer Flutgrabens Beschränkungen zugunsten des Hochwasserschutzes. Sie wurden nach dem Sächsischen Wassergesetz ermittelt, amtlich festgestellt und sind rechtswirksam.
Im 10-Meter-Gewässerrandbereich müssen zum Beispiel auch Ablagerungen wie Kompost, Holzstapel und Bauschutt beräumt werden.
Betroffene können sich im Umweltamt, Untere Wasserbehörde, 2. Etage, Zimmer W 240, Grunaer Straße 2 beraten lassen und in die diesbezüglichen Arbeitskarten einsehen. Im April lagen sie bereits zur Einsicht aus.
Rückfragen:
Umweltamt, Frau Lindner, Telefon (03 51) 4 88 62 83.
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