Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/06/c_476.php 29.05.2015 00:29:30 Uhr 16.08.2024 05:41:44 Uhr

Stadtrat entscheidet über die Zukunft der Operette

OB Roßberg: Neubau am Wiener Platz ist möglich

Seit Jahren wird über die Zukunft der Staatsoperette in Dresden diskutiert. Oberbürgermeister Ingolf Roßberg legt nun dem Stadtrat ein umfangreiches Papier zur Zukunft der Bühne vor. Darin enthalten sind vor allem der Vergleich zwischen den verschiedenen möglichen Szenarien und eine Standortabwägung für einen möglichen Neubau. Gleichzeitig wurde eine Rechtsformumwandlung untersucht.

Ist-Zustand
Die „Staatsoperette Dresden“ wird ausschließlich finanziell von der Landeshauptstadt Dresden getragen, sie ist seit Anfang der fünfziger Jahre in dem umgebauten Saal des e-hemaligen „Gasthof Leuben“ untergebracht. Für diesen liegt — nicht zuletzt auf Grund seit Jahren unterlassener Investitionen — eine Schließungsverfügung der zuständigen Berufsgenossenschaft für die Werkstätten vor, deren Vollzug ausgesetzt ist, da die Landeshauptstadt Dresden mehrfach auf die anstehende Neubauaufgabe im Dresdner Stadtzentrum verwiesen hat. Eine mögliche Schließung der Operette ist jedoch tatsächlich unmöglich, wie die engagierte öffentliche Diskussion zwischen Oktober und Dezember 2002 gezeigt hat, in deren Ergebnis der Stadtrat sich einstimmig für den Erhalt als einziges noch existierendes Ensemble-Musiktheater dieser Art in Deutschland (nach Schließung der Theater „Metropol-Theater“ und „Theater des Westens“ in Berlin) und neben der „Volksoper Wien“ als einziges dieser Art im deutschsprachigen Raum ausgesprochen hat. Aus der derzeitigen Situation der Staatsoperette ergeben sich drei Szenarien:
1. Status quo
2. Fusionslösung
der „Vereinigten Bühnen Dresden“ (als bisher bekanntem Denkmodell der Theaterkommission)
3. Rechtsformumwandlung (als aktuelle Prüfgrundlage und Beschlusslage im Stadtrat)
Zu 1: Die Beibehaltung des „Status quo“ entspricht weder der öffentlichen Haltung noch der Beschlusslage des Stadtrates. Auch wären die Maßgaben des Hauhaltskonsolidierungskonzeptes nicht zu erreichen. Vielmehr würden aufgrund der baulichen Situation umfangreiche Investitionen in den Standort Leuben notwendig, die allerdings nicht zu einer Attraktivitäts-steigerung oder einer Einnahmeerhöhung führen würden. Zu 2: Seit April 2003 arbeitet eine Theaterkommission seitens des Freistaates Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden an einer „Neustrukturierung der Theater- und Orchesterlandschaft im Oberen Elbtal“. Von ihr wurde die Firma „culture concepts“, vertreten durch die Kulturwissenschaftlerin Dr. Cornelia Dümcke mit einem Gutachten beauftragt, unter der Vorgabe des auf dem Niveau des Jahres 2003 bis 2010 gedeckelten Kulturzuschusses Vorschläge im Rahmen eines Gutachtens vorzulegen. Dieses Gutachten wurde in der Langfassung der Theaterkommission im Dezember 2003 vorgelegt. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben im Rahmen der Vorschläge nicht möglich ist, da eine adäquate Abbildung der Finanzströme bisher nicht vorliegt. Im wesentlichen kommt das Gutachten mit Stand Dezember 2003 zur Auffassung, eine neue, durch Freistaat und Landeshauptstadt gemeinsam getragene neue Rechtsform „Vereinigte Bühnen Dresden (VBD) gGmbH“ zu gründen, auf diese Staatsschauspiel, Theater der Jungen Generation und Staatsoperette Dresden aufzuschmelzen und auf einige Spielorte (u.a. den Standort Leuben) zu verzichten. Als gemeinsame Investitionsvorhaben stehen u.a. der Bau gemeinsamer Werkstätten und der Umbau des Hauses des Staatsschauspiels Dresden (ehem. „Großes Haus“) mit der Wiedereröffnung des Orchestergrabens an. Die Finanzierung dieser notwendigen Investitionen ist bisher vollständig ungeklärt, noch sind die genauen Investitionskosten berechnet. Das Gutachten kommt zum bisher vermuteten und nunmehr untersetzten Schluss, dass für die Produktion der Staatsoperette Dresden zwingend ein Umzug ins Stadtzentrum Dresden erforderlich ist, da weitere Potenziale zwar vorhanden sind, jedoch aus Stadt und Umland auf Grund der Platzkapazität in Leuben nicht mehr erschließbar sind und etwa touristisches Potenzial, jedenfalls in dem dezentralen Standort in Leuben aus objektiven Gründen nicht zu akquirieren ist. Bei genauerer Betrachtung ausschließlich für die Staatsoperette ergeben sich durch die Fusion weitere Nachteile. Zum einen müssen zwangsläufig die Anzahl der Aufführungen durch die Mehrfachnutzung der Bühne reduziert werden, zum anderen kann das Einnahmepotenzial für die Operettensparte nicht erhöht werden, da der Standort „Großes Haus“ nicht über mehr Sitzplatzkapazitäten verfügt, als der Standort Leuben.
Zu 3: In einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Oberbürgermeisters und mit dem Intendanten der Staatsoperette Dresden, Herrn Schaller, wurden verschiedene Rechtsformen auf Ihre Machbarkeit geprüft. Grundlage für diese Prüfung war die Einführung der kaufmännischen Buchführung in der Operette. Nach Abwägung der verschiedenen Modelle ergab sich, dass die Gründung einer „gGmbH“ die größten Vorteile bringt und sich durch sie vor allem eine langfristige Deckelung der Zuschüsse der LHD an die Operette erzielen lässt. Auch kann die Einbindung bürgerschaftlichen Engagements durch eine Stiftung und durch einen För-derverein problemlos erfolgen.

Standort
Die Arbeitsgruppe untersuchte anhand der bereits vorliegenden Vergleiche nochmals Vor- und Nachteile der bisher in der Diskussion genannten Standorte. Dabei wurden nicht nur städteplanerische Aspekte berücksichtigt, sondern vor allem auch die Frage der Anforderungen an ein Operettenhaus. Gleichzeitig war die Maßgabe, dass die Stadt keine Investitionskosten zum Bau beisteuert. Aus dieser Abwägung heraus, schlägt der Oberbürgermeister dem Stadtrat das Grundstück MK5 am Wiener Platz für eine Investorenausschreibung vor.

Vorlage an den Stadtrat
Die Vorlage an den Stadtrat umfasst somit eine ganze Reihe von Untersuchungen und Abwägungen. Aus ihnen geht hervor, dass eine langfristige Sicherung der Operette unter Wahrung der künstlerischen Eigenständigkeit gesichert werden kann, wenn verschiedene Bedingungen und finanzielle Vorgaben gleichzeitig erfüllt werden. Zusammenfassend müssen folgende Rahmenbedingungen ineinander greifen:
1. Die „Staatsoperette Dresden“ erhält mit der „gGmbH“ eine neue Rechtsform, durch die eine tatsächliche Konsolidierung des städtischen Haushaltes gewährleistet wird.
2. Die „Staatsoperette Dresden“ erhält durch einen Neubau eine funktions- und leistungsfähige Spielstätte und bleibt damit in ihrem deutschlandweit einmaligen Angebot dauerhaft erhalten.
3. Die langfristige Konsolidierung ist generierbar, wenn eine dauerhafte Begrenzung der Personalkosten durch einen Haustarifvertrag gelingt. Der Abschluss eines sol-chen Haustarifvertrages ist aber nur möglich, wenn allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bestand der Staatsoperette an einem neuen Standort garantiert werden kann.
4. Dies wiederum erfordert den Abschluss eines Zuschussvertrages mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Dieser ist erforderlich, um im Rahmen einer Investorenausschreibung den festgeschriebenen Mietpreis zu garantieren, auf dessen Grundlage eine Investition erst lukrativ wird.
5. Durch die Vergrößerung der Platzkapazität und durch einen Neubau im Stadtzentrum ist ein zusätzliches touristisches Potential erschließbar und die beschriebene Einnahmeerhöhung durchsetzbar, ohne die jetzt vorhandenen Zuschauergrundlagen in Frage zu stellen.
6. Mit der Vergrößerung des Einnahmepotenzials ist es möglich, nicht nur die höheren Kosten, die zwangsläufig an der neuen Spielstätte entstehen zu decken, sondern zusätzliche Konsolidierungspotentiale für die Staatsoperette zu erschließen. Dies ist sowohl für das Konstrukt der „gGmbH“ am Standort Wiener Platz selbst nachgewiesen, als auch durch das zusätzliche Potenzial einer (Förder-)Stiftung.

Nächste Schritte
Entscheidet sich der Stadtrat für die Verwaltungsvorlage, müssen im nächsten Schritt verschiedene Hürden bewältigt werden. Notwendig sind Verhandlungen mit den Gewerkschaften über einen Haustarifvertrag für die Operette. Gespräche mit dem Personalrat der Operette haben dazu schon stattgefunden. Für das Grundstück MK5 wird eine Investorenausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Von den Ergebnissen sowohl der Tarifverhandlungen, als auch der Investorenausschreibung hängt entscheidend ab, ob ein Neubau der Operette am Wiener Platz durchführbar ist.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden