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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/05/c_399.php 29.05.2015 00:28:31 Uhr 16.08.2024 05:56:45 Uhr

Kommunalwahl und Europawahl am 13. Juni: Stimmabgabe und Wahlrecht

Am 13. Juni 2004 wählen die Dresdner Bürgerinnen und Bürger neben den Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch ihren Stadtrat für die nächsten fünf Jahre. In den Ortschaften Dresdens werden außerdem die Ortschaftsräte gewählt.

Stimmabgabe
Die Sitze im Stadtrat und die Sitze in den Ortschaftsräten werden nach § 30 SächsGemO grundsätzlich im Wege der Verhältniswahl besetzt. Das bedeutet, dass jeder Wähler bis zu drei Stimmen hat. Diese kann er komplett einem Bewerber geben, er kann seine drei Stimmen jedoch auch auf zwei oder drei Bewerber verteilen, die verschiedenen Parteien oder Wählervereinigungen angehören können. Es dürfen jedoch nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden, da sonst die gesamte Stimmabgabe ungültig wird. Weniger als drei Stimmen abzugeben, ist zulässig.
Verhältniswahl wird für die Stadtratswahl und bei den Ortschaftsratswahlen in Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Schönfeld-Weißig und Weixdorf durchgeführt.

Für die Ortschaftsratswahlen in Altfranken, Oberwartha und Schönborn wurde jeweils nur ein Wahlvorschlag einer Wählervereinigung eingereicht und zugelassen. Für diesen Fall sieht die Sächsische Gemeindeordnung Mehrheitswahl vor. Auch dabei hat jeder Wähler drei Stimmen, wobei er aber jedem Bewerber immer nur eine Stimme geben kann.

Der Wähler kann außerdem selbst Personen für den Ortschaftsrat vorschlagen. Dafür enthält der Stimmzettel neben den Bewerbern drei zusätzliche, freie Zeilen, in welche eigene Vorschläge eingetragen werden können. Die so vorgeschlagenen Personen müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllen:
· sie müssen wählbar sein (das heißt, Deutsche oder EU-Bürger sein),
· sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 13.06.1986 geboren sein),
· sie müssen mindestens seit dem 12.03.2004 in der jeweiligen Ortschaft wohnen (mit der Haupt- oder einzigen Wohnung), und
· sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die vorgeschlagenen Personen müssen ferner anhand des vollständigen Namens und weiterer Angaben (z. B. Geburtsdatum, Anschrift oder Beruf) eindeutig identifizierbar sein. Durch das Eintragen einer zusätzlichen Person gibt der Wähler eine Stimme ab. Insgesamt dürfen maximal drei Bewerber und/oder zusätzliche Personen gekennzeichnet bzw. benannt werden.

Bei der Europawahl wird stadtweit ein einheitlicher Stimmzettel verwandt. Hier hat jeder Wähler eine Stimme, die er einer der 22 Listen geben kann. Mehr als eine Stimme machen den Stimmzettel für die Europawahl ungültig.

Die Stimmzettel für die Stadtratswahl unterscheiden sich von Wahlkreis zu Wahlkreis: Im Wahlkreis eins treten 13 Parteien und Wählervereinigungen an, in den übrigen Wahlkreisen sind diese nicht immer alle vertreten (die Nummerierung der Listen wurde gleichwohl beibehalten).

Ausübung des Wahlrechts
Alle Dresdner Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte bis zum 28. Mai 2004 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und erforderlichenfalls die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Dies ist bis zum 28. Mai 2004 montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Zentralen Wahlbüro, Theaterstraße 11, 1. Etage, Raum 100, möglich. Danach ist eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich. Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 13. Juni 2004 nicht mit wählen.

EU-Bürger
Unter den 398.390 Dresdner Wahlberechtigten sind auch etwa 4.760 ausländische EU-Bürger. Diese sind zur Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. Juni 2004 berechtigt. Für die Teilnahme an der Europawahl mussten sie allerdings Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Nur etwa 400 EU-Bürger haben einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt, so dass sie die deutschen Kandidaten für das Europäische Parlament wählen können.

Wahllokale
Die Landeshauptstadt Dresden ist für die Wahlen in 366 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Das heißt, dass am 13. Juni 2004 die Dresdner Bürgerinnen und Bürger in 366 Wahlräumen ihre Stimmen für die Europa- und die Kommunalwahl abgeben können. Die Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale) erfolgte in Anlehnung an die Wahlen der Vorjahre, wobei auf Verkehrseinschränkungen, anstehende Gebäudesanierungen usw. Rücksicht genommen werden musste. Im Einzelfall hat sich der Standort des Wahllokals verändert, das Netz der Wahllokale ist jedoch hinreichend eng geknüpft, um allen Wählerinnen und Wählern eine Stimmabgabe in zumutbarer Entfernung zu ermöglichen.

Barrierefreie Wahl
Für die Wahlen am 13. Juni 2004 ist es gelungen, eine Vielzahl von barrierefreien Wahllokalen einzurichten. So verfügt jeder Wahlkreis über mindestens ein Wahllokal, das auch von körperbehinderten Wählerinnen und Wählern aufgesucht werden kann

Bei der Wahl in einem barrierefreien Wahlraum ist Folgendes zu beachten:
Jeder Wahlberechtigte kann normalerweise nur in dem Wahlbezirk und damit in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Nummer seines Wahlbezirkes kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch vermerkt, ob der genannte Wahlraum barrierefrei ist.

Die Wahlbezirksnummern (fünfstellig) der barrierefreien Wahlräume sind der fünften Spalte der Tabelle zu entnehmen. Nur Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis dieser Wahlbezirke eingetragen sind, können diese Wahlräume am Wahltag ohne Wahlschein aufsuchen und dort wählen. Alle anderen Wahlberechtigten, die nicht in das Wählerverzeichnis eines der aufgelisteten Wahlbezirke eingetragen sind, benötigen einen Wahlschein, um in einem barrierefreien Wahlraum wählen zu können. Der Wahlschein kann schriftlich oder persönlich (siehe Briefwahl) beantragt werden.

Zu beachten ist, dass ein Wahlberechtigter mit dem Wahlschein nur in einem Wahlraum des eigenen Wahlkreises zur Stadtratswahl wählen kann. Der Wahlkreis ist sowohl auf der Wahlbenachrichtigungskarte als auch auf dem Wahlschein eingetragen. In der Tabelle der barrierefreien Wahlräume sind die Wahlkreise in der letzten Spalte vermerkt.

Briefwahl
Wer am Wahltag aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen verhindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, kann an der Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich (Landeshauptstadt Dresden, Wahlamt, Postfach, 01052 Dresden) oder über ein Online-Formular im Internet www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Seit vergangenem Dienstag hat das Zentrale Wahlbüro, Theaterstraße 11, 1. Etage, Raum 100, geöffnet. Dort können Wählerinnen und Wähler persönlich die Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimmen bereits abgeben. Das Zentrale Wahlbüro hat bis zum 10. Juni 2004 täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist der 11. Juni 2004, 18:00 Uhr.
Alles Wichtige zur Briefwahl steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wahlhelfer
4.070 Personen haben sich gemeldet, um am Wahltag ehrenamtlich bei der Organisation des Wahlgeschehens zu helfen. Dank dieser ausgeprägten Bereitschaft ist es nicht erforderlich gewesen, Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Dresden zum Wahleinsatz verpflichten zu müssen. Mit ihrem Engagement beweisen die Dresdnerinnen und Dresden ihr Interesse an dem urdemokratischen Vorgang, den eine Wahl darstellt: Allen freiwilligen Helfern bereits heute herzlichen Dank!

Viele Wahlhelfer haben Einsatzwünsche geäußert, die auch weitestgehend berücksichtigt werden. Aber nicht alle Einsatzwünsche können erfüllt werden: Wenige Interessenten gab es zum Beispiel für die Briefwahlauszählung. Um auch dort die erforderliche Zahl an Wahlhelfern zu erzielen, wurden einige Personen, die sich einen Einsatz im allgemeinen Wahllokal ausgesucht haben, als Briefwahlhelfer eingesetzt.

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