Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/05/c_374.php 29.05.2015 00:28:12 Uhr 17.07.2024 09:03:52 Uhr

Position der Landeshauptstadt Dresden zur Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes

1. Maßnahme Wilsdruffer Str., Weiße Gasse bis Gewandhausstr.
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 306 000 Euro - Priorität 1
Der Rechnungshof zweifelt die Schadenkausalität an. Insbesondere die Nachmeldung durch Spätfolgen des Winters 2003.
Position der Landeshauptstadt
Schäden sind durch hohen Grundwasserstand entstanden. Absackungen und Unterspülungen im Gehwegbereich führten fortlaufend zu Setzungen der Granitkrustenplatten und des Mosaikpflasters. Die unebene Unterseite der Platten führt zu Punktlagerungen, dementsprechend anfälliger sind die Wege durch Unterspülung.

2. Maßnahme Ziegelstraße von Rietschelstr. bis Lothringer Str.
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 113 500 Euro — Priorität 1
Der Rechnungshof zweifelt Schäden durch erneuten Grundwasseranstieg im Winter 2002/2003 an.
Position der Landeshauptstadt
Schäden sind durch hohen Grundwasserstand und Überflutung der Elbe entstanden. Dadurch kam es zu Ausspülungen und Unterspülungen in Teilbereichen des Gehweges. Frost und Tauwechsel führte zu erneuten Verformungen.

3. Maßnahme Pillnitzer Landstraße von Körnerplatz bis Amtsstraße 1. BA
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 700 000 Euro — Priorität 1
Der Rechnungshof zweifelt die Schadenkausalität grundsätzlich an. Weitere Kritik: Der Bauabschnitt war schon vor dem Hochwasser geplant und ausgeschrieben.
Position der Landeshauptstadt
Tatsächlich war der Abschnitt schon geplant, allerdings entstanden weitere massive Schäden durch den hohen Grundwasserstand und starke Kapillarwirkung des Straßenunterbaus (Durchfeuchtung).

4. Maßnahme Pillnitzer Landstr. BA 3.1
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 1,505 Mio. Euro — Priorität 1
Der Rechnungshof zweifelt die Schadenkausalität grundsätzlich an.
Position Landeshauptstadt
Straßenabschnitt war durch Elbehochwasser überflutet, Hoch- und Grundwasser verursachte wesentliche Schäden.

5. Maßnahme Pillnitzer Landstraße von Eichbuschweg bis Leonardo-da-Vinci-Straße
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 381 000. Euro — Priorität 4
Der Rechnungshof zweifelt die Schadenkausalität grundsätzlich an.
Position Landeshauptstadt
Straßenabschnitt lag direkt im Überflutungsgebiet der Elbe. Verkehrsbelastung nach Frost-Tau-Wechsel führte zu erheblichen Schäden. Schaden ist geprüft anerkannt, aber es liegt keine finanzielle Bewilligung der Fördermittel vor.

6. Maßnahme Ortsteil Borsberg, Hochlandstraße
Anerkannte und bewilligte Schadenssumme nach Prüfung RP 112 000 Euro — Priorität 1
Der Rechnungshof zweifelt die Schadenkausalität grundsätzlich an und stellt fest, dass Schäden durch Starkniederschläge nicht förderfähig sind.
Position Landeshauptstadt
Überflutung wurde verursacht durch den Borsbergbach (Gewässer II. Ordnung). Auszug aus der VwV Infra Anwendungshinweise vom 24.04.2003: „Hochwasserschäden sind Schäden, die durch wild abfließendes Wasser entstanden sind, soweit dieses infolge gänzlicher oder teilweiser Zerstörung zur maßgeblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit baulicher Anlagen führte.“

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