Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/05/c_372.php 29.05.2015 00:28:10 Uhr 02.12.2024 05:00:57 Uhr |
Stadt legt Aktionsplan für Dresdens Hochwasservorsorge vor
Noch in diesem Jahr werden die Flutschäden an öffentlichen Gebäuden, Straßen und der sonstigen städtischen Infrastruktur weitgehend beseitigt sein. Nicht nur Gebäude und Straßen nahmen Schaden. Allein an den Gewässern II. Ordnung, z. B. Prießnitz und Kaitzbach, für die die ist Landeshauptstadt verantwortlich ist, entstanden ca. 300 Schäden mit einem Schadensumfang von ca. 13 Mio. Euro. Seit 2003 werden diese Flüsse und Bäche, von denen letztendlich große Teile der Überschwemmungen ausgingen, mit aller Kraft instand gesetzt.
Viele bestehende Gefahren in den Überschwemmungsgebieten sind bereits beseitigt: So ist z.B. die alte Eisenbahnbrücke über der Kaditzer Flutrinne abgerissen und sind die vollkommen zerstörten Kleingärten im Abflussbereich der Elbe beräumt worden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt beräumte die Fahrrinne der Elbe.
An der Weißeritz erzielte die Landestalsperrenverwaltung bereits wesentliche Fortschritte bei der Instandsetzung der Ufermauern und der Beseitigung der Ablagerungen im Flussbett
Auch die Schäden an den Gewässern II. Ordnung in der Verantwortung der Landeshauptstadt Dresden sind zu ca. 40 Prozent behoben. Hier sind vor allem noch die großen, planbedürftigen Maßnahmen zu bewältigen. Die meisten, vom Grundwasser betroffenen Keller und Brunnen sind inzwischen wieder saniert.
Die durch das Hochwasser betroffene Kläranlage wurde kurzfristig wieder in Gang gebracht. Auch die Sanierung der zum Teil massiv betroffenen Abwasserkanäle läuft intensiv.
Für die Innenstadt und die Friedrichstadt wird gegenwärtig ein Schutzsystem aus stationären Elementen (Mauern) und mobilen Wänden geplant, die diese Stadtteile vor einer 100-jährlichen Hochflut der Elbe schützen wird. Für Kaditz-Mickten und Stetzsch werden zu-künftig bestehende Schutzdeiche ertüchtigt und verlängert werden. Entsprechende Planungen laufen bzw. sind in Vorbereitung. Andere wesentliche Konfliktbereiche — wie der Altelbarm oder der Schutz der Ortslage in Niedergohlis - sind noch nicht gelöst. Heute will der Freistaat das Hochwasserschutzkonzept für die Elbe vorlegen.
Auch an der Weißeritz laufen Planungen, die den Abfluss im Flussbett so verbessern sollen, dass zukünftig ein Hochwasserschutz auf Grund der Gefährlichkeit der Weißeritz bis zu einem 200-jährlichen Ereignis gewährleistet wird. An der Lockwitz sollen Rückhalteräume in den Einzugsgebieten den Schutz für die Landeshauptstadt wesentlich verbessern. Da dies nicht ausreicht, müssen hier noch ergänzende Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Dresdens geplant werden.
Mit der Beseitigung der Hochwasserschäden an den Gewässern II. Ordnung konnte auch anteilig Vorsorge für den Hochwasserschutz getroffen werden. Die finanziellen Mittel für die Hochwasserschadensbeseitigung werden nur für die Herstellung des Zustandes vor dem Hochwasser bereit gestellt und nicht für eine Anpassung des Gewässerzustandes an die Anforderungen des Hochwasserschutzes. So können z.B. am Waldbad Weixdorf Vorkehrungen mit Kosten in Höhe von ca. 300.000 Euro nicht realisiert wer-den, die bei einem zukünftigen Hochwasser ein Schaden von fast 3 Millionen Euro verhindern könnten. Da wie hier aber in der ganzen Stadt nur eine geringe bis gar keine Prävention bei der Schadensbeseitigung finanziert wird, kann sich der Schutz der Stadt vor Hochwassern an den kleinen Gewässern nicht flächendeckend verbessern.
Im Grundwasserbereich selber müssen zwar keine Schäden beseitigt werden. Hier ist aber die Errichtung eines ausreichenden Beobachtungssystems erforderlich, damit im Hochwasserfall alle Gebäudeeigentümer rechtzeitig vor steigendem Grundwasser gewarnt werden können.
Mit den Maßnahmen in den Gewässersystemen müssen die Schutzplanungen für das Abwassersystem eng abgestimmt werden, da nur so der „unterirdische Schutz“ der Stadt gewährleistet werden kann.
Auf Grund des Umfanges der noch erforderlichen Planungen und deren enge inhaltliche Abhängigkeiten, hat sich die Stadt Dresden entschlossen, ihre Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu konzentrieren und einen Aktionsplan „Hochwasservorsorge Dresden“ zu erarbeiten. In diesem Plan soll nicht nur der fachliche Handlungsbedarf für die verschiedenen Gewässer und die entsprechenden Verantwortlichen – sei es der Freistaat, seien es die Bürger oder sei es die Stadt selber - aufgezeigt werden. Der Plan soll die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt Dresden bilden und den Rahmen für wasserrechtliche Sicherung der Überschwemmungsgebiete abstecken. Nicht zuletzt sollen die noch erforderlichen Maßnahmen im Abwassersystem aufgezeigt und eingebunden werden.
Auf Grund der Vielfalt der Gewässer in der Landeshauptstadt kann der Plan Hochwasservorsorge Dresden nur schrittweise und mittelfristig erarbeitet werden. Dresden hat über 400 Kilometer kleine Gewässer II. Ordnung, über 25 Kilometer Gewässer I. Ordnung ( Vereinigte Weißeritz und Lockwitzbach) und ca. 30 Kilometer Elbe ( Bundeswasserstraße) sowie einen ausgeprägten Grundwasserleiter auf über 40 Prozent der Stadtfläche.
Der Stadtrat wird in den nächsten Jahren regelmäßig das Thema Hochwasserschutz auf seinem Tisch haben, um über die jeweils notwendigen nächsten Schritte und natürlich auch über konkrete Investitionen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes zu entscheiden. Schon heute ist absehbar, dass alles Notwendige ohne eine finanzielle Mitwirkung durch den Freistaat nicht möglich sein wird. Hier rechnet die Stadt mit dem durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Flath, angekündigten Förderprogramm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.
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