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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/04/c_264.php 29.05.2015 00:26:49 Uhr 19.10.2024 04:56:24 Uhr

Teilprivatisierung der Stadtentwässerung Dresden nicht mehr behindert

Mit Beschluss vom 31. März 2004 erachtete das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Ausschluss der Veolia Water Deutschland GmbH aus dem Verfahren der Landeshauptstadt Dresden zur Teilprivatisierung der Abwasserentsorgung als rechtmäßig.
Der Vergabesenat sah es als erwiesen an, dass Veolia ein in wesentlichen Teilen unvollständiges Angebot eingereicht habe und attestierte dem Unternehmen „erhebliche Sorgfaltsdefizite“ bei seinem Angebots. Der Ausschluss sei auch zwingend gewesen, weil nur so ein Verfahren die elementaren Grundsätzen des Vergabe-rechts eingehalten habe. Der Senat erteilte auch den übrigen Rügen Veolias eine klare Absage. Er hielt insbesondere die Vorwürfe Veolias gegen die Berater der Stadt für so fernliegend, dass diesen nicht nachzugehen sei. Damit bestätigte das OLG Dresden zugleich die qualifizierte Arbeit der Berater Luther Menold und Sal. Oppenheim, die das Vergabeverfahren für die Landeshauptstadt betreuten. Nach dem Beschluss des OLG Dresden ist es der Landeshauptstadt Dresden jetzt möglich, den Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters, der Gelsenwasser AG, zu erteilen und das Vergabeverfahren abzuschließen.
Mit einem Schreiben vom 2. April 2004 an Oberbürgermeister Ingolf Roßberg erklärte Veolia Water Deutschland GmbH ihre Absicht, die Beschwerde gegen das Vergabeverfahren zurück zu ziehen.

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