Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/03/c_206.php 29.05.2015 00:26:04 Uhr 16.08.2024 05:45:49 Uhr

Entwicklung der Bodenrichtwerte der Stadt Dresden im Jahr 2003

Um die Transparenz zu Preisentwicklungen zu bewahren und die am Grundstücksmarkt Handelnden mit aktuellen Informationen zu versorgen, hat der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden Entwicklungstendenzen der Bodenpreise für das Jahr 2003 ermittelt. Sie beziehen sich grundsätzlich auf die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2003.

Wie in den vorangegangenen Jahren ist der individuelle Wohnungsbau in Dresden ein starkes Marktsegment. Unabhängig von der Lage der Standorte sind keine wesentlichen Veränderungen im Preisniveau festzustellen. Damit haben sich die Bodenrichtwerte im individuellen Wohnungsbau im Jahr 2003 bestätigt.
Geringe Baulandpreise bestehen weiterhin in den alten Dorflagen der Eingemeindungsgebiete, wie z. B. Zöllmen, Steinbach und Roitzsch mit ca. 20 Euro/m². Für Standorte in guten bis mittleren integrierten Stadtlagen liegen die Werte zwischen 135 und 150 Euro/m².
Für neu entstandene Eigenheimstandorte wurden neue Bodenrichtwerte ermittelt, die im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht werden.

Im Geschosswohnungsbau ist weiterhin eine Kaufzurückhaltung festzustellen. Die Preise entwickelten sich unterschiedlich: In sehr guten und guten Wohnlagen blieben sie etwa gleich. In mittleren Lagen sanken sie zwischen 10 und 15 Prozent, in einfachsten Lagen auch stärker.

Der Handel mit Gewerbeflächen war wieder sehr verhalten und zeigte marktübliche Schwankungen. Eindeutige Tendenzen sind daraus nicht abzuleiten. Das durchschnittliche Niveau der Bodenrichtwerte des Vorjahres wurde bestätigt.

Ähnlich verhalten zeigt sich auch das Marktgeschehen im Segment der Mischnutzung (Büro- und Geschäftshäuser). Auch hier entwickelten sich die Preise je nach Lage unterschiedlich.
Innerhalb des 26-er Rings, Innere Neustadt und Altstadt I, gingen die Preise um ca. 10 Prozent zurück. In den andere Stadtteilen wurden keine signifikanten Änderungen festgestellt.
Das Bodenrichtwertniveau für landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke hat sich 2003 bestätigt.

Neben den allgemeinen Entwicklungstendenzen hat sich der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden auch mit den möglichen Auswirkungen der Flut im August 2002 auf den Grundstücksmarkt auseinandergesetzt.
— Diesbezügliche Beeinflussungen werden teilweise von anderen, konjunkturellen Entwicklun-gen überlagert und sind bis auf wenige Einzelfälle kaum separierbar.
Weitere Aussagen zu Kaufpreisen Dresdner Immobilien, besonders zum Marktsegment Wohneigentum, enthält der Marktbericht, den der Gutachterausschuss im Mai vorstellt.
Auskünfte zu Bodenrichtwerten: Astrid Weiser, Telefon (03 51) 4 88 40 62;
Auskünfte zum Grundstücksmarkt: Antje Krüger, Telefon (03 51) 4 88 40 30.

Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten ist ein selbstständiges, un-abhängiges, im Rahmen seiner Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebundenes, marktkundiges Sachverständigengremium. Die Mitglieder werden vom Regierungspräsidium für die Dauer von fünf Jahren bestellt und zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Rechtsgrundlagen für den Gutachterausschuss sind im Wesentlichen das Baugesetzbuch (BauGB, §§ 192 ff.) und die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung vom 27. August 1991).

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale. Sie besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung der Einzelfälle. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden. Die Bodenrichtwerte sind aus der beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung abzuleiten.

Entsprechend der Gutachterausschussverordnung sind die Bodenrichtwerte jeweils zum Ende eines geraden Kalenderjahres abzuleiten und ortsüblich, in der Regel als Übersichtskarte, bekannt zu machen. In Dresden wurden sie davon abweichend bisher als freiwillige Dienstleistung jährlich ermittelt und veröffentlicht.
Auf Grund des sich stabilisierenden Marktgeschehens und der Finanzsituation der Stadt erscheint auch die Dresdner Bodenrichtwertkarte künftig nur noch alle zwei Jahre, das nächste Mal im Jahr 2005.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden