Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/03/c_174.php 29.05.2015 00:25:34 Uhr 02.12.2024 04:23:18 Uhr |
Verfahren zur Teilprivatisierung der Stadtentwässerung rechtmäßig
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 1. März 2004 den Antrag der Veolia Water Deutschland GmbH zurückgewiesen, mit dem diese das Verfahren der Landeshauptstadt Dresden zur Teilprivatisierung der Abwasserentsorgung hat überprüfen lassen.
Veolia war aufgrund eines unvollständigen Angebotes von der Angebotsauswertung ausgeschlossen worden. Veolia hat diese Unvollständigkeit stets bestritten und betont, dass es im Ermessen der Landeshauptstadt Dresden lag, Veolia auszuschließen. Diese Sicht der Dinge teilte die Vergabekammer nicht. Sie kam nach mehrtägigen Vernehmungen zu der Überzeugung, dass das Angebot von Veolia unvollständig war. Die Vergabekammer stellte bei Veolia mangelnde Sorgfalt bei der Überprüfung der relevanten Angebotsunterlagen fest. Die Kammer bestätigte damit nicht nur die Rechtsauffassung der für das Vergabeverfahren zuständigen Berater Luther Menold und Sal. Oppenheim, dass die Landeshauptstadt Dresden das Angebot von Veolia rechtmäßig ausschließen konnte. Sie ist sogar der Auffassung, dass ein Ausschluss zwingend notwendig war.
Die Landeshauptstadt Dresden hatte in ihren Verfahrensbriefen festgelegt, dass die Bieter ihre Angebote vollständig einreichen müssen. An diese Festlegung ist die Landeshauptstadt Dresden gebunden. Veolia hat die Anforderungen des Verfahrens gekannt und akzeptiert, in einem späteren In-Frage stellen dieser Verbindlichkeiten sieht die Vergabekammer ein unrechtmäßiges Verhalten von Veolia.
Der Stadtrat hatte am 11. Dezember vergangenen Jahres die Teilprivatisierung der Stadtentwässerung Dresden und damit den Verkauf von Anteilen an die Gelsenwasser AG beschlossen. Mit der Entscheidung der Vergabekammer ist die Landeshauptstadt Dresden in der Umsetzung dieses Privatisierungskonzeptes für die Stadtentwässerung Dresden einen wesentlichen Schritt vorangekommen.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden