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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/02/c_133.php 29.05.2015 00:25:01 Uhr 02.12.2024 02:48:37 Uhr

Bürgermeister Vorjohann fordert Beibehaltung der EU-Förderung

Heute legte die EU-Kommission den Dritten Kohäsionsbericht vor, in dem sie ihre Vorschläge für die Zukunft der Strukturfondsförderung u.a. in Ostdeutschland darlegt. Demnach würde der Regierungsbezirk Dresden auf Grundlage der derzeitigen Statistik (Zahlen von 2001) nach 2006 knapp aus der derzeitigen Höchstförderung (Ziel-1-Förderung) herausfallen, weil er in der erweiterten EU nicht mehr das entsprechende Förderkriterium (Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts) erfüllt. Nach Vorstellung der EU-Kommission soll es aber kein abruptes Wegbrechen der Förderung, sondern eine Übergangsunterstützung geben.

Dresdens Finanzbürgermeister, Hartmut Vorjohann, begrüßt diesen Vorschlag. Es könne nicht sein, dass Ostdeutschland durch die EU-Erweiterung quasi über Nacht statistisch reichgerechnet und von der Förderkarte gestrichen wird, ohne dass sich die tatsächliche Situation verändert hat. Mit Unterstützung der EU konnte gerade in Dresden viel erreicht werden. Von einer anhaltenden, sich weitgehend selbst tragenden Wirtschaftsentwicklung könne aber noch immer keine Rede sein. Daher müsse es die von der EU-Kommission vorgeschlagene Übergangsunterstützung geben.

Besorgt zeigt sich Vorjohann angesichts des unlängst entfachten Streites zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission um den künftigen EU-Haushalt. Vorjohann: „Es ist zweifelhaft, dass der Bund angesichts seiner eigenen desolaten Lage eine wegfallende EU-Förderung auffangen kann.“ In den vergangenen zwei Haushaltsjahren wurde ein Drittel der Investitionstätigkeit der Stadt Dresden durch Mittel der Europäischen Union getragen. Im Jahr 2002 kamen rund 17 Millionen Euro reine Fördermittel von der Europäischen Union, 2003 waren es sogar 18,5 Millionen Euro. Diese Zahlen zeigen, dass eine Übergangslösung für die ostdeutschen Kommunen dringend erforderlich ist. Die EU muss zudem prüfen, wie hoch die Absorptionsfähigkeit der neuen EU-Staaten ist, das heißt, ob die neuen EU-Mitglieder tatsächlich in der Lage sind die Eigenanteilsquote bei Fördermitteln von zumeist 25 Prozent zu erfüllen.

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