Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/12/c_1038.php 29.05.2015 00:22:41 Uhr 30.11.2024 01:38:36 Uhr |
Wohin mit dem Herbstlaub?
Grünabfälle dürfen kompostiert, aber nicht verbrannt werden
Das schöne bunte Herbstlaub kann auch lästig sein, zum Beispiel im eigenen Grundstück. Laub und Gehölzschnitt dürfen jedoch nicht verbrannt, sondern sollten kompostiert werden.
Eine weitere Möglichkeit bieten die städtischen Annahmestellen. Ein Kubikmeter Grünabfälle kostet 2,50 Euro. Gebührenfrei wird Laub von Straßenbäumen und von der Miniermotte befallenes Kastanienlaub angenommen. Auskunft über die Annahmestellen gibt der Dresdner Abfallkalender, das Abfall-Infotelefon 488-9633 und die städtische Internetseite http://www.dresden.de über das Suchwort „Grünabfälle“.
Ausnahmen gestattet die Pflanzenabfallverordnung nur in Härtefällen, beispielsweise wenn der Transport von Gehölzschnitt nicht zu bewältigen ist. Grundstücksbesitzer setzen sich in einem solchem Fall rechtzeitig mit der Umweltbehörde (Telefon 488-6165 und -6277) in Verbindung, um Ärger mit der Nachbarschaft oder gar ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Richtig gefährlich werden können Grünabfälle, die in Gewässernähe gelagert sind. Die Ereignisse im August 2002 haben gezeigt, wie solche Abflusshindernisse plötzlich zu unkontrolliertem Rückstau und katastrophalen Überschwemmungen führen können. Gewässeranlieger werden deshalb gebeten, die Situation vor Ort im eigenen Interesse zu beobachten, kleine Abflusshindernisse sofort zu beseitigen und größere Ablagerungen der Feuerwehr, Telefon 112, bzw. dem Umweltamt, Telefon 488-6274 zu melden
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