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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/11/c_1014.php 29.05.2015 00:22:23 Uhr 18.09.2024 10:15:48 Uhr

Mehr Parkplätze für Anwohner in der Seevorstadt-West

Stadt weist an mehreren Straßen neue Flächen aus

Mehr Anwohner der Seevorstadt-West als bisher können jetzt in Wohnnähe parken. Die Stadt gibt am 1. Dezember weitere Plätze frei. Auf den gekennzeichneten öffentlichen Abschnitten der Straßen Am See, Jakobsgasse, Seilergasse, Liliengasse, Röhrhofsgasse und Weinligstraße dürfen dann nur noch berechtige Bewohner parken.

Damit auch Anlieger Platz finden, gilt diese Regelung für einige Straßenabschnitte werktags einschließlich Sonnabend nur von 8 bis 19 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit können hier auch Anlieger parken. Zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen darf unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung selbstverständlich überall jeder Fahrzeugführer halten.

Zum jetzt erweiterten Bewohnerparkbereich gehören:
Am See,
Jakobsgasse,
Liliengasse,
Röhrhofsgasse,
Annenstraße Haus Nr. 18 bis 38 (gerade Haus-Nummern) und
Josephinenstraße Haus-Nr. 1 bis 19 (ungerade Haus-Nummern)

Die Straßenverkehrsbehörde, Hamburger Straße 19, Haus A, Zimmer 007 stellt berechtigten Anwohnern die Bewohnerparkausweise gegen eine Jahresgebühr von derzeit 25 Euro aus.
Geöffnet ist dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr.
Vorzulegen sind der Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung bei Nebenwohnsitz, der Führerschein und der Fahrzeugschein. Aus dem Fahrzeugschein muss hervorgehen, dass der Antragsteller der Halter des Fahrzeuges ist. Anerkannt wird auch die schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters, z. B. bei privater Nutzung eines Firmenfahrzeuges oder bei Überlassung des Pkws.

Bewohner, die eine Garage oder einen Stellplatz im Bewohnerparkbereich nutzen, erhalten nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 1992 keinen Parkausweis. Die gebührenpflichtigen Parkplätze auf Antonsplatz, Marienstraße und einem Teil der Wallstraße können die Inhaber der Bewohnerparkausweise ohne zusätzliche Gebühr mit nutzen.

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