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Jugendgerichtshilfe: Tag der offenen Tür am 17. September

Zum Tag der offenen Tür am 17. September, 13 bis 18 Uhr, lädt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes, Königsbrücker Straße 8, ein. Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Lehrer und andere Interessierte erhalten Auskunft über die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Sie können sich über ambulante Angebote, zum Beispiel den Täter-Opfer-Ausgleich, die Schadenswiedergutmachung, die Betreuungsweisung, den Verkehrstrainingskurs und sozialen Trainingskurs informieren. Darüber hinaus erfahren die Besucher, wie Vertreter von Polizei und Justiz, Mitarbeiter des Jugendamtes wie Jugendberufshilfe, Jugendschutz, Soziale Dienste, von Vereinen und Unternehmen mit der Jugendgerichtshilfe kooperieren.

Mehr als 5 200 14- bis 21-Jährige nahmen im vergangenen Jahr die Dienste der Jugendgerichtshilfe und weit über 1 000 Betroffene die Leistungen des Interventions- und Präventionsprojektes in Anspruch. Nach einer Straftat, bei der sie die Polizei stellte, mussten sie mit einem Strafverfahren rechnen.

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe begleiten die Jugendlichen vor, während und nach einem Ermittlungs- und Strafverfahren. Der Bericht der Jugendgerichtshelfer informiert das Gericht und die Staatsanwaltschaft über die Lebensumstände des Jugendlichen, die Vorgeschichte der Tat und wie er heute dazu steht. Die Jugendgerichtshilfe unterbreitet einen Vorschlag, den der Richter bei der Entscheidung in der Verhandlung heranziehen kann.

Auch nach der Verhandlung lassen die Jugendgerichtshelfer den Jugendlichen nicht im Stich. Sie informieren ihn über die rechtlichen Konsequenzen seiner Straftat und geben Unterstützung bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen des Gerichts. Bei Bedarf vermitteln sie weiterführende Beratungs-, Gesprächs- und Hilfsangebote.

Um einer Kriminalisierung und Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, wird gemäß dem Leitsatz "Schwitzen statt sitzen" verstärkt auf zeitnahe erzieherische Maßnahmen gesetzt. Dabei geht es vorrangig um Ausgleich mit dem Opfer beim Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung. Leisteten im Jahr 2000 rund 650 Betroffene insgesamt 25 000 Arbeitsstunden, waren es im vergangenen Jahr rund 1 250 Betroffene mit insgesamt 33 000 Arbeitsstunden. Darüber hinaus bietet die Jugendgerichtshilfe Verkehrstrainingskurse und soziale Trainingskurse an.

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