Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/08/c_696.php 29.05.2015 00:13:24 Uhr 02.12.2024 05:00:41 Uhr |
Aufstauen und Ableiten von Wasser aus Bächen verboten
Derzeit führen die Dresdner Bäche wegen der lang anhaltend warmen und niederschlagsarmen Witterung besonders wenig Wasser. Die Pegel fielen teilweise auf ein Zehntel des normalen Wasserstandes. Um Tieren und Pflanzen ihren Lebensraum zu erhalten und so wichtige Funktionen wie die Löschwasserentnahme im Notfall zu sichern, ist jetzt ein besonders sparsamer Umgang mit dem kostbaren Nass notwendig.
So informiert das Dresdner Umweltamt, dass die untere Wasserbehörde derzeit keine Genehmigungen für das Aufstauen oder Ableiten von Wasser aus Fließgewässern erteilt. Insbesondere ist es verboten, mit Pumpen Wasser aus Bächen auf Grundstücke zu leiten. Erlaubnisfrei ist nur die Entnahme von Kleinstmengen durch Schöpfen mit handlichen Gefäßen. Doch auch dabei sollte jeder Dresdner zum Schutz der heimischen Natur Vernunft walten lassen.
Verstärkt werden an Bachläufen im Dresdner Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt. Im Visier sind besonders angrenzende Kleingartenanlagen, Garten- und Rasengrundstücke. Wer beim Aufstauen und Abpumpen von Bachwasser erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden