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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/06/c_531.php 29.05.2015 00:11:14 Uhr 19.10.2024 05:06:30 Uhr

Stadt verhängt Haushaltssperre

„In Auswertung der Steuerschätzung kann festgestellt werden, dass die Stadt wahrscheinlich in 2003 mit einem blauen Auge davonkommen kann. Für die Jahre 2004 und 2005 ist jedoch mit deutlichen Einbrüchen zu rechnen.“ , so Hartmut Vorjohann, Bürgermeister für Finanzen und Liegenschaften zur aktuellen Haushaltssituation.

Ausgangslage
Der Planansatz der Gewerbesteuer muss nach Einschätzung der wirtschaftlichen Situation bei den großen steuerpflichtigen Unternehmen in Dresden für 2003 um 3,7 Mio. Euro nach unten korrigiert werden. Ausgleichend hierzu werden jedoch höhere Einnahmen in der Position „Gemeindeanteil in der Einkommensteuer“ erwartet.
Diese Entwicklung liegt in der Verschiebung der Einkommensteuerreform von 2003 nach 2004 begründet. Mit dem Flutopfersolidaritätsgesetz wurde die Steuerreform der Einkommensteuer seitens der Bundesregierung um ein Jahr verschoben, um mit dem daraus resultierenden Mehraufkommen die Flutfolgen zu finanzieren und die Gemeinden entlasten zu können.

Eine Haushaltssperre muss trotzdem verhängt werden, weil Mehrausgaben vor allem im Sozialen drohen, zum Beispiel: 
 Jugendhilfe im Jugendamt: 6,1 Mio. Euro
Sozialhilfe Sozialamt: 1,4 Mio. Euro
Landeswohlfahrtsverband: 1,1 Mio. Euro
Hinzu kommt, dass die Ämter zum Teil ihre Einnahmeansätze nicht erfüllen können. Das betrifft zum Beispiel: 
Mindereinnahmen bei Buß- und Verwarnungsgeldern in Höhe von 2,5 Mio. Euro
sowie bei Schlüsselzuweisungen vom Freistaat in Höhe von 1,8 Mio. Euro
Mit diesen und weiteren Positionen droht ein Fehlbetrag in Höhe von 15,5 Mio. Euro.
Weiterhin hat das Regierungspräsidium der Stadt in der Genehmigung für den Haushalt 2003 eine zusätzliche Haushaltssperre in Höhe von 5 Mio. Euro auferlegt, um steigende Risiken am Wiener Platz abzusichern.

Sperrungen im Verwaltungshaushalt
Entlastend für den Haushalt wirkt der abgeschlossene Tarifvertrag zur Arbeitszeitreduzierung. Durch die 36-Stunden-Woche können gegenüber den Haushaltsplanansätzen voraussichtlich 9 Mio. Euro Personalkosten eingespart werden. Trotzdem kann ohne Gegenmaßnahmen ein Defizit zum Jahresende nicht verhindert werden. Um den Haushaltausgleich abzusichern, wurde daher eine Haushaltssperre erlassen.
Die Haushaltssperre betrifft sowohl die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes als auch Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes.

Von der Haushaltssperre im Verwaltungshaushalt sind insbesondere laufende Verwaltungsausgaben betroffen, wie zum Beispiel:
- Unterhaltungsaufwendungen an städtischen Verwaltungsgebäuden,
- Ausstattungsmittel,
- Dienstreisen,
- Aus- und Fortbildung,
- allgemeine Verwaltungskosten (Büromaterial, Bücher, Zeitschriften) etc.

Dabei werden die Planansätze nicht vollständig, sondern zu 20 Prozent gesperrt.Wegen der weiter bestehenden Risiken in der Haushaltführung können auch die Zuschüsse für Vereine und Verbände nicht endgültig freigegeben werden.Die meisten Bereiche des Verwaltungshaushaltes können wegen gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen jedoch nicht gesperrt werden.

Nicht betroffen von der Haushaltssperre sind vor allem folgende Bereiche:
- Ausgaben für soziale Leistungen (Sozialhilfe, Grundsicherung, wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Kinder- und Jugendheime),
- Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude, Lehrmittel, Schulbücher,
- Straßenunterhaltung,
- Verfügungsmittel der Ortschaftsräte laut der Eingemeindungsverträge,
- Erstattungen Hilfsorganisationen Rettungsdienste,
- Mieten und Versicherungsleistungen.

Verschiebungen im Vermögenshaushalt
Die Verwaltung geht gegenwärtig davon aus, dass eine Sperre im Verwaltungshaushalt allein nicht ausreichend sein wird, um ein Defizit zu vermeiden. Hinzu müssen Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes kommen.

Hierzu wird derzeit ein Gesamtpaket in der Größenordnung von 5 Mio. Euro vorbereitet. Die städtische Investitionspolitik von den Kindertagesstätten über den Straßenbau bis hin zur Kunst im öffentlichen Raum wird hiervon betroffen sein. Die Fortsetzung bereits begonnener Maßnahmen und die Realisierung von Fördermitteln behalten dabei weiter oberste Priorität.

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