Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/06/c_513.php 29.05.2015 00:10:58 Uhr 30.11.2024 01:54:55 Uhr |
Stadtrechtsbroschüre wieder erhältlich
Die Bürgerbroschüre zum Stadtrecht ist wieder zu haben. Unter dem Titel „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" liegt sie ab Montag (30. Juni) in allen Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften kostenfrei aus. Das kleine Heft mit der Polizeiverordnung, der Straßensatzung und der Winterdienst-Anliegersatzung erscheint bereits in siebenter, diesmal unveränderter Auflage.
Warum sind die drei Satzungen der Landeshauptstadt Dresden interessant? Sie informieren über die Anliegerpflichten und enthalten konkrete Regelungen zum Lärmschutz, zum Umweltverhalten, zum Umgang mit Tieren und zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. So beantwortet sie etwa solche Fragen wie: Wann kann die Bohrmaschine rattern? Zu welchen Zeiten dürfen Flaschen in die Wertstoffcontainer geworfen werden? Wer muss vor der Haustür kehren oder Schnee schieben? Ist das Autowaschen am Straßenrand erlaubt? Darf Bello auf den Kinderspielplatz? Wo gilt der Leinenzwang für Hunde? Ist das Taubenfüttern gestattet? Die Kenntnis der Paragrafen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und, wenn nötig, anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen.
Die Broschüre „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" wurde jetzt in einer Auflage von 30 000 Exemplaren nachgedruckt, wofür die Stadt rund 4 000 Euro (etwa 13 Cent je Stück) bezahlte. Dem, der eine umfassendere Information zu stadtrechtlichen Regelungen benötigt, bietet die Stadt zusätzlich zur kostenlosen Bürgerbroschüre das Handbuch „Stadtrecht" an. Die Loseblattsammlung mit fortlaufenden Ergänzungslieferungen enthält alle kommunalen Satzungen, Verordnungen, Entgeltregelungen und Richtlinien. Sie kostet 10,48 Euro komplett; Ergänzungslieferungen werden mit
4 Cent je Seite zuzüglich Versandkosten berechnet. Das Handbuch ist über die Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Verwaltungsstellen oder das Hauptamt, Telefon 4 88 31 73, zu beziehen.
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