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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_456.php 29.05.2015 00:10:11 Uhr 02.12.2024 02:52:07 Uhr

Ordnungsamt überprüft Hundehalter

Hundekot auf Gehwegen - das führt immer wieder zur Verärgerung bei Bürgern und Gästen der Stadt. Zu Recht, denn bereits seit 1992 verpflichtet die Stadt Dresden per Satzung alle Hundehalter und -führer dazu, diese Verunreinigungen sofort zu entfernen. Doch nicht jeder hält sich beim Gassi-Gehen daran. Deshalb kontrollieren die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes regelmäßig die Hundefreunde.

Verstärkte Kontrollen kündigt das Ordnungsamt jetzt für Anfang Juni an. Sie erstrecken sich auf das gesamte Stadtgebiet. Die Mitarbeiter der Stadt werden sowohl in Uniform als auch in Zivil ausschwärmen. Geprüft wird nicht nur, ob die Hundeführer den Tierkot beseitigen, sondern auch, ob sie den Leinenzwang in den dafür vorgesehenen Gebieten einhalten und ob die Hunde eine Steuermarke tragen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen müssen die Tierhalter mit Bußgeldverfahren rechnen.

Auszug aus der Polizeiverordnung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Dresden vom 16. Juli 1998, geändert am 5. November 1998, am 15. Juni 2000 und am 17. Januar 2002

§ 9 Tierhaltung
(1) Haustiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass keine Menschen oder Tiere belästigt bzw. gefährdet werden.
(2) Durch den Hundehalter bzw. -führer sind Hunde von öffentlich zugängigen Kinderspiel- und Sportplätzen fernzuhalten.
(3) Abgelegter Tierkot ist unverzüglich vom Tierhalter oder -führer zu beseitigen.
(4) Auf öffentlichen Straßen im Sinne § 1 ist es untersagt, Tiere zum Zwecke des Erbettelns oder Sammelns von Geld oder Sachleistungen zur Schau zu stellen.
(5) In der Landeshauptstadt Dresden besteht in den in der Anlage 2 aufgeführten Gebieten ein lokal begrenzter Leinenzwang für Hunde.
(6) Hunde müssen ein Halsband mit Steuermarke tragen.
(7) Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz, für Dienst- und Blindenhunde.

Anlage 2 Grenzen der Gebiete mit Leinenzwang
- Ortsamt Altstadt: Könneritzstraße, Ammonstraße, Hauptbahnhof, Wiener Straße, Gellertstraße, Lennéstraße, Güntzstraße, Sachsenallee, Terrassenufer bis Marienbrücke, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke
- Ortsamt Neustadt: Stauffenbergallee, Rudolf-Leonhard-Straße, Buchenstraße, Hechtstraße, Hansastraße, Eisenbahnstraße, Uferstraße, außerhalb der Elbwiese, Brockhausstraße, Wilhelminenstraße, Fischhausstraße, Heideblick, Am Jägerpark, Radeberger Straße, Gebiet der Marienbrücke und der Albertbrücke

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