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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_422.php 29.05.2015 00:09:40 Uhr 17.07.2024 09:07:54 Uhr

Bodenwerte für das Sanierungsgebiet Pieschen fortgeschrieben

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde. Das ist im Paragrafen 144 Baugesetzbuch festgelegt. Grundlage dafür sind spezielle Bodenwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden hat Anfangswerte für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Pieschen zum 1. Januar 2003 den Marktverhältnissen angepasst und in einer neuen Karte veröffentlicht.

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht mit Stand 1. Januar 2003 für die Stadt Dresden sowie die Anfangswertkarten von sieben weiteren förmlich festgelegten klassischen Sanierungsgebieten können dort ebenfalls erworben werden.

Interessierte können ab sofort im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19, beim Stadtplanungsamt, Zimmer 0033, Telefon 4 88 36 57, und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer 1104, Telefon 4 88 40 38, Einsicht in die Karte nehmen und Auskunft erhalten. Diese Karte kann auch gegen eine Schutzgebühr von zehn Euro gekauft werden.
Wer daran interessiert ist, wendet sich an das Städtische Vermessungsamt:
— postalisch/online
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Fax: 4 88 39 64
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