Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_421.php 29.05.2015 00:09:39 Uhr 02.12.2024 05:10:39 Uhr |
Antragsfrist für 1000-Euro-Fluthilfe endet am 30. Juni
Die staatliche Fluthilfe von 1.000 Euro kann nur noch bis 30. Juni 2003 beantragt werden. Darauf weist das Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden hin. Anspruch auf die Fluthilfe haben kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels, der Freiberufe und anderer Dienstleister, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt haben und vom Augusthochwasser geschädigt wurden.
Die Antragstellung ist zu den üblichen Sprechzeiten, freitags nur bis 12.00 Uhr, im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, I. Etage, Zimmer 175, möglich. Rückfragen werden unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 20 47 beantwortet.
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