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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/04/c_361.php 29.05.2015 00:08:49 Uhr 17.07.2024 08:48:43 Uhr

Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden

Das Spendenkonto der Stadt Dresden wies, neben den zweckgebundenen Spenden, die direkt den betroffenen Einrichtungen zugebucht wurden, einen ungewidmeten Spendenanteil (Hochwasser, Flut Dresden bzw. Flutopfer) von rund 3,7 Mio Euro auf. Darüberhinaus standen Fördermittel des Freistaates für Härtefälle (1,1 Mio Euro) sowie für Wohnraumförderung (3,04 Mio Euro) zur Zuweisung über den Spendenbeirat zur Verfügung. Spezielle Vergaberichtlinien und Antragsformulare regeln die Empfangsberechtigung. Die Vergabe der Landesfördermittel hat Vorrang vor den städtischen Spendengeldern. Erst wenn diese Fördergelder vergeben sind, wird die Stadt Dresden mit dem ungewidmeten Spendenanteil alle Fälle bescheiden, die auf Grund dieser Richtlinienbestimmungen nicht förderfähig sind.

Spendenaufkommen (ohne Kontingentbeträge von Bund und Freistaat): 11.733.300,00 Euro
davon zweckgebunden für Einrichtungen der Stadt (direkte Zubuchung): 7.994.876,97 Euro
davon ungewidmete Spenden: 3.738.423,03 Euro
davon per Beschluss des städtischen Spendenbeirates ausgezahlt: 455.584,00 Euro

Die Stadt Dresden hat sich entschlossen, den verbleibenden ungewidmeten Spendenanteil (Stand 1. April 2003: 3.282.839,03 Euro) als Reserve für besondere Härtefälle (Nachbeantragung) sowie für die bisher ungeklärten und nicht förderfähigen Antragsteller (z. B. gemeinnützige Vereine) nach einer prinzipiellen Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen zum Spendenrecht (bisher nur Mildtätigkeit förderfähig) zurückzuhalten. Alle Antragsteller erhielten eine Registriernummer und sind in der PHOENIX-Datenbank erfasst worden.

Seit seiner Berufung im November 2002 entschied der Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden in bisher 6 Sitzungen über insgesamt 225 Einzelanträge mit einem Gesamtumfang von 1.908.184 Euro, die sich auf die Bereiche Härtefälle, Wohnungsbauförderung und Wirtschaftsförderung aufteilen, wobei viele Fälle verschiedene Schadensbereiche vereinen und eine klare Trennung der zugewiesenen Spendengelder schwierig ist.

Das Vergabeverfahren laut Richtlinie der Stadt für ungewidmete Spenden hat sich dabei bewährt. Besonders hilfreich ist die Prüfbarkeit des Spendenempfangs durch den Antragsteller über das PHOENIX-Programm, in dem alle Spendenausreichungen an die Antragsteller registriert werden, um Überzahlungen zu vermeiden.
Oberste Priorität hat der sinnvolle Spendenmitteleinsatz (z. B. Förderung eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens, wenn nicht mittelbar Insolvenz droht; künftig flutsicherer Wiederaufbau in den gefährdeten Gebieten).
Um Fehlentscheidungen vorzubeugen, wird jeder Einzelantrag nach einem Prüfverfahren innerhalb des jeweiligen Geschäftsbereichs sowie nach Vorortprüfung durch das zuständige Ortsamt dem Spendenbeirat zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund dieser Empfehlung verschickt die Stadtkämmerei die Zuwendungsbescheide, die Grundlage der Spendengeldauszahlung sind.

Zukunft des Spendenbeirats
Da sich in den Wintermonaten besonders an Gebäuden Folgeschäden durch Frosteinwirkung ergeben haben, wurden speziell die Wohnungsbauförderprogramme bis zum Sommer 2003 verlängert. Dies hat auch Konsequenzen für den Spendenbeirat, dessen Arbeit sich damit mit der Reservebildung von städtischen Spendenmitteln für besondere Härtefälle verlängert. Diese Reserve ist besonders für solche Fälle wichtig, die bisher durch kein Förderprogramm abgedeckt sind. Sollten nach dem Abgelten aller Flutopferanträge noch nicht alle Spendengelder aufgebraucht sein, wird der Spendenbeirat über diese Fälle entscheiden. Ziel des Spendenbeirats ist es, bis Dezember 2003 die Arbeit zu beenden.

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