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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/04/c_360.php 29.05.2015 00:08:48 Uhr 17.07.2024 08:45:31 Uhr

Haushalt 2003 der Landeshauptstadt Dresden vom Regierungspräsidium genehmigt

Nach dreimonatiger Prüfungsphase hat das Regierungspräsidium Dresden den Haushalt 2003 der Landeshauptstadt heute genehmigt.
Damit kann die Landeshauptstadt den Startschuss geben für die von ihr geplanten Neuinvestitionen und die eingeplanten Fördermittel abrufen. Insgesamt werden durch die Haushaltsgenehmigung in 2003 Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Höhe von 214 Mio. Euro inclusive des Fördermittelabrufes von 111 Mio. Euro abgesichert.

Zusammen mit den Fluthilfegeldern von ca. 350 Mio. Euro für 2003 und 2004 läuft in Dresden derzeit das größte in dieser Stadt je gesehene Investitionsprogramm für die kommunale Infrastruktur.

In der Begründung zum Genehmigungsbescheid hat das Regierungspräsidium für dieses Jahr die erheblichen Bemühungen der Stadt Dresden zur Haushaltskonsolidierung anerkannt. Zusammen mit dem Haushalt 2003 hatte die Stadt am 19. Dezember 2002 ein auf kurz- bis mittelfristige Wirkung ausgerichtetes Sparkonzept in einer Größenordnung von 94 Mio. Euro verabschiedet.

Ausschlaggebend für die Genehmigungserteilung war für das Regierungspräsidium (RP) die Glaubwürdigkeit des Sparkonzeptes: 62,6 Prozent der beschlossenen Maßnahmen werden vom Regierungspräsidium schon jetzt als schlüssig angesehen. Dies sind nicht zuletzt vor allem die ergriffenen Maßnahmen zum Abbau von Stellen und Personalkosten der Verwaltung. Ohne die solidarische Leistung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Dresden mit dem am 11. März 2003 geschlossenen Bezirkstarifvertrag wäre der Haushalt nicht genehmigungsfähig gewesen.

Wie soll es in Zukunft weiter gehen? Die Genehmigung des Haushaltes ist mit hohen Auflagen verbunden:
- Die Stadt muss dafür sorgen, dass die durch den Teilzeittarifvertrag erzielten Kostensenkungseffekte über die Laufzeit des Vertrages hinaus verstetigt werden: Derzeit arbeiten die Arbeiter und Angestellten des Rathauses auf Basis einer 36 Stunden Woche und mit einer 10-prozentigen Einkommenskürzung. Arbeitszeit und Einkommen werden ab 2004 bis 2006 nach und nach wieder angehoben mit entsprechenden Konsequenzen für den städtischen Haushalt.
- Bevor der Haushalt 2004 verabschiedet wird, muss die Stadt die Umsetzung bzw. die tatsächliche Realisierungsfähigkeit des gesamten Konsolidierungspaketes nachgewiesen haben. Das Paket umfasst derzeit 94 Mio. Euro (davon aus Sicht des RP bereits 62,6 Prozent schlüssig nachgewiesen) und verteilt sich auf die Jahre 2003 bis 2006.
- Zukünftig ist die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt wieder sicherzustellen. Mit dem Haushalt 2003 wird diese Mindestzuführung erstmals nicht erreicht und mit 13 Mio. Euro unterschritten. Mit anderen Worten: Schuldentilgungen werden nicht aus den laufenden Einnahmen erwirtschaftet, sondern durch Vermögensveräußerungen. Würde sich diese Situation verstetigen, müsste die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zukünftig nicht mehr als gegeben angesehen werden. Zukünftige Haushalte wären nicht mehr genehmigungsfähig.
- Neben der bereits gebildeten Rücklage zur Sicherstellung der Endfinanzierung der Maßnahme „Wiener Platz", sind bis Ende 2003 zusätzliche Rücklagen von 5 Mio. Euro zu erwirtschaften. Das Regierungspräsidium beauflagt die Stadt, eine Haushaltssperre auszusprechen, die in der Höhe ausreichend ist, um die Endfinanzierung der Baumaßnahme Wiener Platz abzusichern.
- Die Landeshauptstadt hat, beginnend noch in diesem Jahr, geeignete Maßnahmen zum Abbau der in der Jahresrechnung 2001 ausgewiesenen Kasseneinnahmereste einzuleiten und diese mit der Jahresrechnung 2002 in entsprechender Höhe in Abgang zu bringen.
Das RP bezieht sich hier auf den letzten Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2001, wonach von den Ende 2001 ausgewiesenen offenen Forderungen von 82 Mio. Euro ca. 20,5 Mio. Euro als nicht mehr einbringbar angesehen wurden. Der neue Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften hat sich dieses Themas bereits angenommen. In einer Vorlage für den Verwaltungsvorstand hat er für den Jahresabschluss 2002 eine Analyse der Struktur und des Alters sämtlicher offener Forderungen vorgestellt. Zum Stichtag 31. Dezember lag der Gesamtbestand an aller offenen Forderungen der Stadt bei 90 Mio. Euro. Ca. ein Drittel müssen derzeit als nicht einbringbar bewertet und abgeschrieben werden. Allein die Hälfte dieser Abschreibungen bezieht sich auf Forderungen gegenüber insolventen Unternehmen oder auf Verjährungstatbestände.
Hauptursache für diese dramatisch hohen Korrekturbedarf sind Versäumnisse aus der Vergangenheit. Notwendige pauschale Restebereinigungen der Einnahmen, wie sie jeder vorsichtig wirtschaftende Kaufmann gehalten ist vorzunehmen, sind im Interesse positiver Jahresabschlüsse nicht vorgenommen worden.
Durch das Nachholen dieser Bereinigung wird der Jahresabschluss 2002 entsprechend negativ ausfallen. Für den Ausgleich dieses Fehlbeträge (ca. 30 Mio. Euro) müssen bereits für den nächsten Haushalt 2004 zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden.

Bei aller Freude über den genehmigten Haushalt 2003 und der damit ausgelöstenInvestitionstätigkeit durch die Stadt ergibt sich insgesamt für die städtische Haushaltswirtschaft daher die Notwendigkeit, die Konsolidierungsanstrengungen in Vorbereitung auf den Haushalt 2004 und der Haushalte der Nachfolgerjahre noch einmal deutlich zu intensivieren.

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