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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/04/c_343.php 29.05.2015 00:08:35 Uhr 18.09.2024 10:34:25 Uhr

Lagerfeuer dürfen nur mit Genehmigung der Stadt entzündet werden

Lagerfeuer dürfen in Dresden grundsätzlich nur mit Genehmigung entfacht werden. Dies gilt für Feuer auf Privatgrundstücken ebenso wie auf den fünf öffentlichen Standorten an der Elbe. Um das Verfahren für die Bürger zu erleichtern, kann die Anmeldung beim Umweltamt schriftlich, per Telefon oder Internet erfolgen. Im Internet ist sofort zu erkennen, wann welcher Standort frei ist. Der Nutzer erhält alle wichtigen Informationen und ein automatisch erstelltes Dokument, das ihm das Feuermachen am betreffenden Ort und Tag gestattet.

Die öffentlichen Plätze im Landschaftsschutzgebiet der Elbwiesen, an denen das Feuermachen und Grillen gestattet ist, befinden sich in den Ortsbereichen Pieschen, Neustadt und Loschwitz. Die Anmeldung erfolgt daher über die Mitarbeiter des Umweltamtes in den dortigen Ortsämtern.

Außerhalb dieser Plätze verbietet die Schutzgebietsverordnung im Landschaftsschutzgebiet der Elbe Lagerfeuer und Grillen. Genehmigungen erteilt die untere Naturschutzbehörde nur in Ausnahmefällen und gegen Gebühr. Auf allen anderen öffentlichen Grünflächen und -anlagen der Stadt sind Lagerfeuer und Grillen untersagt.

Zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen führen Umweltamt, Ordnungsamt und der polizeiliche Vollzugsdienst Stichproben-Kontrollen durch. Treten Ordnungswidrigkeiten auf, werden diese entsprechend geahndet.Bei der Durchführung von Lagerfeuern sind die den Genehmigungen beigefügten umwelt-, ordnungs- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die städtische Polizeiverordnung unbedingt einzuhalten.

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