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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/02/c_167.php 29.05.2015 00:06:19 Uhr 17.07.2024 09:07:08 Uhr

Flutschäden an Heizöl-Tanks? Stadt erstattet Kosten

Während des August-Hochwassers 2002 wurden in Dresden zahlreiche Heizöl-Anlagen im Überschwemmungsgebiet von Elbe, Weißeritz und Lockwitz beschädigt oder zerstört. Tanks in überfluteten Kellern schwammen auf, Behälter, Anschlüsse und Leitungen rissen, Öl lief aus. Nicht überall konnten Feuerwehr und Technisches Hilfswerk Umweltschäden verhindern. Viele Betreiber mussten mit Hilfe von Fachfirmen über eine Stilllegung, Reparatur oder Neuerrichtung ihrer Anlage entscheiden.

Als Eigentümer sind sie vor allem zur fachgerechten Entsorgung des Öl-Wasser-Gemischs und der havarierten Tanks verpflichtet. Dazu gibt es seit September letzten Jahres finanzielle Unterstützung bei der Stadt Dresden. Das Umweltamt erstattet auf formlosen Antrag die Entsorgungskosten, wenn keine Versicherung oder Dritte dafür aufkommen. Dies ist in einer eidesstattlichen Erklärung zu bestätigen. Außerdem sind die Bankverbindung und Kopien von Rechnungen und Zahlungsbelegen beizufügen.

Rund neunzig Dresdner haben bislang Kosten zwischen 200 und 9 000 Euro zurück bekommen. Insgesamt zahlte die Stadt bereits 150 000 Euro aus. Die Mittel werden als Soforthilfe des Bundes zur Beseitigung der Hochwasserschäden bereitgestellt. Derzeit stehen dem Dresdner Umweltamt noch zweckgebundene Gelder für die Entsorgung havarierter Tankanlagen zur Verfügung. Diejenigen Betreiber, die bisher auf ihren Kosten sitzen geblieben sind, sollten sich also umgehend, spätestens jedoch bis zum 31. März 2003, unter dem Stichwort "Tankhavarie" an die untere Wasserbehörde im Dresdner Umweltamt wenden. Hier der Kontakt:

Anschrift:
Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt, untere Wasserbehörde
Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Sitz:
Grunaer Straße 2, 01069 Dresden
Telefon:
4 88 61 27 oder 4 88 62 27
Telefax:
4 88 62 09
E-Mail: umwelt.recht@dresden.de

Infolge der Hochwasser-Katastrophe wurden in Dresden bisher 170 Heizöl-Tankanlagen stillgelegt. Die Betreiber müssen bei der unteren Wasserbehörde Schäden, Stilllegungen und Inbetriebnahmen anzeigen. Dies unterstützend hat das Umweltamt rund 600 Familien in den Überschwemmungsgebieten informiert und um Selbstauskunft gebeten. Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen unterliegt besonderen Vorschriften zum Schutz der Umwelt. Nähere Informationen dazu finden Interessierte auch im städtischen Internetauftritt unter www.dresden.de/wegweiser bei den Stichworten "wassergefährdende Stoffe, Anlagen" oder "wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen".

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