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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/02/c_161.php 29.05.2015 00:06:15 Uhr 16.08.2024 05:54:43 Uhr

Stadt vergibt Objekte mietfrei an gemeinnützige Vereine

Anträge für befristete Verträge bis 14. März zu stellen

Die Stadt verfügt über Objekte, für die aufgrund der bestehenden Bauzustände, des Grundstücksmarktes und der Lage der Grundstücke derzeitig keine Käufer bzw. Mieter gefunden werden können. Andererseits müssen Mittel für die laufende Unterhaltung der Objekte aufgewendet werden. Leer stehende Gebäude sind nicht selten Ziel von Vandalismus, so dass weitere Kosten für Sicherung anfallen. Auf ungenutzten Freiflächen sind wilde Müllablagerungen zu beseitigen.

Das Liegenschaftsamt plant, derartige Objekte an gemeinnützige Vereine unter folgenden Bedingungen befristetet und mietfrei zu vergeben:

- Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen sein.
- Es muss nachgewiesen werden, dass die Kosten für die Miete nicht aufgebracht werden können (z.B. mittels Versagungsbescheid).
- Die Anträge auf die mietfreie Überlassung von Mietobjekten müssen bis zum 14. März 2003 beim Liegenschaftsamt gestellt sein.
- Nebenkosten und weitere anfallende Kosten für die Inbetriebnahme von Medien übernehmen die Mieter in voller Höhe.
- Die Mietfreiheit wird maximal ein Jahr gewährt, danach wird neu verhandelt.
- Die abzuschließenden Mietverträge beinhalten ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters für den Fall, dass eine anderweitige Verwertung vorgesehen ist.
- Von den Vereinen geleistete Investitionen werden nicht erstattet.
In jedem Fall werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Ein Anspruch auf mietfreie Nutzung besteht nicht.

Interessierte Vereine wenden sich an das Liegenschaftsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, E-Mail: liegenschaftsamt@dresden.de.
Rückfragen: (03 51) 4 88 11 88.

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