Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/12/c_3987.php 29.05.2015 00:02:25 Uhr 02.12.2024 04:21:13 Uhr |
Keine Kündigungen für Hortkinder von Förderschulen
Von den Kündigungen der Hortplätze sind behinderte und Integrationskinder ausgeschlossen. Eltern von Kindern in Förderschulen, die am Nachmittag den Hort besuchen, erhalten keine Kündigung des Hortplatzes. Auch Eltern von Kindern, bei denen ein gültiger Integrationsbescheid vom Sozialamt vorliegt, behalten den Hortplatz. Der Hort der Schule für Erziehungshilfe, Zinzendorfstraße 4 ist von den Kündigungen ebenfalls nicht betroffen.
Alle anderen Eltern von Hortkindern erhalten eine Kündigung des Hortplatzes. Eltern, die berufstätig oder in der Ausbildung sind, müssen dies nachweisen. Das Formular hierzu erhalten sie mit der Kündigung. Bis zum 17. Januar 2003 muss das Formular bei der Leiterin der jeweiligen Einrichtung abgegeben werden, damit berufstätige oder in der Ausbildung befindliche Eltern erneut einen Hortplatz erhalten.
Diesem Vorschlag muss noch der Stadtrat, voraussichtlich auf seiner Sitzung am 19. Dezember zustimmen.
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