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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/12/c_3950.php 29.05.2015 00:01:56 Uhr 16.08.2024 05:50:13 Uhr

Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter auf der Straße und Eisenbahnen

Die "Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung gefährlicher Güter nach der Gefahrgutverordnung auf der Straße und Eisenbahnen – GGVSE" ist im Amtsblatt 49/2002, das morgen erscheint, veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt ab 1. Januar 2003. Sie soll gesetzliche Vorschriften zur sicheren Beförderungen entzündbarer flüssiger Stoffe, zum Beispiel Benzin, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden gewährleisten.

Die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung und der Polizei überarbeiteten die zur Zeit gültige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2001, die zum 31. Dezember 2002 aufgehoben wird und ihre Gültigkeit verliert.

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