Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/12/c_3936.php 29.05.2015 00:01:47 Uhr 04.01.2025 18:58:43 Uhr |
Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden
Unter Leitung des Spendenkoordinators, Herrn Dr. Lutz Vogel, Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur, konstituierte sich der Spendenbeirat der Landeshauptstadt Dresden am7. November 2002.
Der Spendenbeirat tagt nach Notwendigkeit, ca. einmal im Monat. Nach Vorprüfung der Einzelanträge in den Geschäftsbereichen gibt der Beirat eine Entscheidungsempfehlung an die Stadtkämmerei, dieser obliegt dann die formelle Entscheidung und die Ausstellung der Zuwendungsbescheide. Die Stadtkämmerei ist der Öffentlichkeit sowie den Prüfbehörden gegenüber nachweispflichtig über die Verwendung der auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt Dresden eingegangenen Gelder. Am 17.12.2002 entscheidet der Beirat erstmals über Einzelanträge.
Spendenkonto der Landeshauptstadt Dresden:
Gesamtspendensumme: 7.286.324,00 Euro (Stand: 25.11.2002)
Anteil gewidmete Spenden: 6.149.109,49 Euro (Stand: 22.11.2002)
davon noch nicht im Datensytem erfasst, aber in Form von gewidmeten Schecks vorliegend 322.786,96 Euro
Anteil nicht gewidmeter Spenden: 1.137.214.51 EUR (Stand: 22.11.2002)
davon für Hochwasseropfer 614.862,19 EUR
davon für Hochwasserschäden allgemein 522.352,32 EUR
Die mit Widmung versehenen Spenden stehen den Einrichtungen sofort mit Zahlungseingang auf dem städtischen Spendenkonto zur Verfügung. Derzeit hat in den Ämtern die schnelle Spendenverteilung und das Bearbeiten täglich eingehender Anträge absoluten Vorrang. Eine exakte statistische Erfassungen der Einzelfälle, ist etwa im Frühjahr 2003 zu erwarten.
Folgende Spendenmittel stehen zur Vergabe durch den Spendenbeirat bereit:
1. Kontingentbeträge des Freistaates Sachsen zum Abruf nach Einzelentscheidung: 3.040.000 Euro Fördermittel für selbstgenutztes Wohneigentum
1.158.940 Euro Fördermittel für Härtefälle (Privatpersonen und mildtätige Körperschaften)
Die Vergabe dieser Gelder ist an die Richtlinien, Handlungsvorgaben und Antragsformulare des Freistaates gebunden.
2. Anteil nicht gewidmeter Spenden auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt Dresden in Höhe von 1.137.214,51 EUR
Der nicht gewidmete Spendenanteil ist nicht zwingend nach den Regularien des Freistaates zu vergeben. Da das Verhältnis von gewidmeten Spenden zu nicht gewidmeten Spenden ca. fünf zu eins beträgt, sollte dieser nicht gewidmete Anteil primär für nichtstädtische Zwecke verwendet werden. Der Großteil der städtischen Ämter und Einrichtungen ist mit gewidmeten Spenden bedacht wurden.
Die Stadtkämmerei schlägt vor, diese Mittel für gemeinnützige Vereine und Körperschaften zur Beseitigung von Hochwasserschäden zu verwenden. Der Antrag geschieht über ein gesondertes städtisches Formular.
Die Erfahrungen der externen Spendenbeiratsmitglieder untermauern die Absicht, nicht vorschnell diesen Spendenanteil, der verglichen mit den bereits geleisteten Soforthilfen, Sach- und Geldspenden sehr gering ausfällt, auszureichen. Wichtig ist die gründliche Vorbereitung und Transparenz bei weitestgehender Rechtskonformität der Einzelentscheidungen.
Als Kontrollmittel für die Spendenvergabe an die Bürger fungiert ein Datenerfassungssystem des Freistaates PHOENIX . Auf dieses Datenerfassungssytem kann die Stadtkämmerei Dresden Passwort-geschützt über Internet zugreifen. In dieser Datenbank sind alle Antragsteller, deren Gesamtsituation, einschließlich der Schadenssumme, bereits erhaltene Soforthilfen, Sach- und Spendenleistungen erfasst. Das ermöglicht einen Vergleich aller Spendenausreicher und Einzelantragsteller.
Informationen über zögerliche oder verhinderte Spendenmittelausreichung durch die Spendenbeiräte der Kommunen entsprechen nicht den Tatsachen, da bereits ca. 60 bis 70 Prozent der Spendenmittel über Soforthilfen, zweckgebundene Spenden und Sachspenden bei den Geschädigten angekommen sind.
Es wird erst im Frühjahr 2003 mit einer breiten Schadensfeststellung gerechnet. Besonders an Gebäuden rechnet man nach dem Winter mit noch nicht erfassten, witterungsbedingten Folgeschäden. Dafür sollte auf Empfehlung des Oberbürgermeisters Ingolf Roßberg eine 30 prozentige Reserve der Spendengelder verbleiben. Der Beirat möchte möglichst schnell zu Einzelfallentscheidungen kommen.
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