Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/11/c_3921.php 29.05.2015 00:01:34 Uhr 02.12.2024 05:14:59 Uhr |
Eltern müssen künftige Schulkinder jetzt anmelden – Zwei Termine im Dezember stehen zur Auswahl
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 1996 und 30. Juni 1997 geboren sind, beginnt im nächsten Jahr die Schulpflicht. Das regelt das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen. Ihre Eltern müssen sie beim Schulleiter der Grundschule ihres Wohngebietes persönlich vorstellen und anmelden. Zwei Termine sind dafür vorgesehen:
– Dienstag, 3. Dezember, 15 bis 18 Uhr
– Donnerstag, 5. Dezember, 15 bis 18 Uhr.
Mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers und die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes.
Der Schulleiter entscheidet gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt und dem Regionalschulamt Dresden über die Aufnahme und Zuweisung in die Grundschule.
Eltern, deren Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen soll, müssen ihr Kind zuerst in der zuständigen kommunalen Grundschule anmelden. Das ist in der Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen, Paragraf 3, Absatz 2 festgelegt.
Die Übersicht im Amtsblatt 48/2002 vom 28. November 2002 nennt die einzelnen Grundschulen in Dresden.
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