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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/10/c_3769.php 28.05.2015 23:59:04 Uhr 18.09.2024 10:40:04 Uhr

Hilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen: Neue Räumlichkeiten und Geschäftszeiten

Hochwassergeschädigte Dresdner Unternehmen erhalten die Bescheinigung zur Betroffenheit ab sofort im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 1. Etage, Zimmer 52. Es gelten bis auf Weiteres die Dienstzeiten:
Montag und Mittwoch 8 - 16 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 8 - 18 Uhr
sowie Freitag 8 - 14 Uhr

Darüber hinaus können 1 000 Euro Soforthilfe pro Unternehmen, die der Bund den vom Hochwasser betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt hat, beantragt und ausgezahlt werden. Grundlage ist das Original des Bewilligungsbescheides der Sächsischen Aufbaubank für die Soforthilfen des Freistaates Sachsen.

Mittel aus dem Programm "Zuwendungen aus dem Hochwasserprogramm für KMU", das Zuwendungen bis 50 Prozent der Sachschadenhöhe beinhaltet und von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Händlern, Handwerkern, Selbständigen und anderen Dienstleistungsanbietern in Anspruch genommen werden kann, können ab sofort nur noch bei der Sächsischen Aufbaubank, Pirnaische Straße 9 beantragt werden.

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