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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3712.php 28.05.2015 23:58:18 Uhr 30.11.2024 01:33:48 Uhr

Neuregelung bei der Auszahlung von Soforthilfe an Privatpersonen

Hochwassergeschädigte Privatpersonen, denen die Auszahlung von Soforthilfe wegen einer Versicherung bisher verwehrt wurde, können nun möglicherweise doch noch Geld erhalten. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die Auszahlungsrichtlinie modifiziert. Danach können jetzt auch Betroffene mit Versicherung die Soforthilfe Teil 1 und 2 beantragen, wenn die Höhe der Versicherungsleistung und eventuell erhaltene Hilfsleistungen Dritter die Gesamtschadenshöhe im Haushalt bzw. am Hausrat nicht ausgleicht. Information und Beratung dazu gibt es in den Ortsämtern, die auch die Soforthilfen auszahlen.

Seit dem 19. August erhalten hochwassergeschädigte Bürger die Soforthilfe Teil 1. Sie beträgt 500 Euro pro Person, maximal 2.000 Euro pro Haushalt. Seit dem 3. September wird ergänzend dazu die Soforthilfe Teil 2 ausgezahlt, die noch einmal 250 Euro pro Person unabhängig von der Haushaltsgröße vorsieht. Bis zum 20. September sind in Dresden insgesamt 2.847.700 Euro Soforthilfen an Privatpersonen ausgereicht oder überwiesen worden. Die Ortsämter zahlen die Soforthilfe Teil 1 und 2 noch bis zum 30. September 2002.

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