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Friedrichstadt: Drei neue Wahllokale eingerichtet

Informationen zur Wahl des 15. Deutschen Bundestages am 22. September

Am 22. September wählen die Bürgerinnen und Bürger die 598 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Die Hälfte der Abgeordneten wird direkt in den 299 Wahlkreisen der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die andere Hälfte der Abgeordneten setzt sich zusammen aus den Kandidaten der Landeslisten der gewählten Parteien.

Wahlgebietsgliederung

Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zwei dieser Wahlkreise umfassen das Stadtgebiet Dresdens. Das sind der Wahlkreis 160 (Dresden I) und der Wahlkreis 161 (Dresden II – Meißen I).
Den Wahlkreis 160 bilden von der Landeshauptstadt Dresden die Ortsamtsbereiche Altstadt, Blasewitz, Leuben, Plauen und Prohlis.
Der Wahlkreis 161 (Dresden II - Meißen I) umfasst die der Landeshauptstadt Dresden zugehörigen Ortsamtsbereiche Cotta, Klotzsche, Loschwitz, Neustadt und Pieschen, die Dresdner Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf sowie vom Landkreis Meißen die Gemeinden Coswig, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla.
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 364 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, dass heißt, am Wahltag sind in Dresden 364 Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden 66 Briefwahlvorstände gebildet, welche ab 15.00 Uhr in den Räumen der 4. Etage des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 die eingegangenen Wahlbriefe zulassen und ab 18.00 Uhr mit der Auszählung beginnen.

Wer kann wählen?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens dem 22. Juni 2002 in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich aufhalten und nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden wurden am 18. August 2002 automatisch in das Wählerverzeichnis übernommen.
Wer in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann am 22. September 2002 wählen und hat seine Wahlbenachrichtigungskarte bereits erhalten.

Wo kann gewählt werden?
Jeder Wahlberechtigte kann im Regelfall nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wo das Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Dort ist neben der Wahlkreisnummer (160 bzw. 161) und der Wahlbezirksnummer auch die Anschrift des Wahllokales, zu finden.
Wer nach dem 18. August 2002 innerhalb Dresdens umgezogen ist, sollte beachten, dass er in dem Wahllokal wählen muss, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist.
Wer nicht in seinem Wahllokal wählen kann, benötigt einen Wahlschein. Damit kann der Wahlberechtigte in einem anderen Wahllokal des eigenen Wahlkreises (160 bzw. 161) oder durch Briefwahl wählen.
Die Wahlberechtigten der Wahlbezirke 05200, 05301 und 05302 haben in der letzten Woche eine Mitteilung des Wahlamtes erhalten, in der als neues Wahllokal das Versorgungszentrum des Krankenhauses Dresden-Friedrichstadt, Wachsbleichstraße 29 (Ecke Behringstraße), 01067 Dresden, benannt wurde. Die bisherigen Wahllokale, die 48. Grundschule (Seminarstraße 11) und die 17. Mittelschule (Wachsbleichstraße 6), können in Folge der Hochwasserkatastrophe derzeit nicht als Wahllokale genutzt werden.
Einige andere Wahllokale, vor allem im Ortsamt Leuben, sind aufgrund der Hochwasserschäden nur über Nebeneingänge zu erreichen. Teilweise mussten die Wahlräume in den Gebäuden auch in die erste Etage verlegt werden, da in diesen Gebäuden das Erdgeschoss zurzeit nicht wie gewohnt genutzt werden kann. Das Wahlamt bittet um Verständnis für diese erforderlichen Maßnahmen. Der Weg zu den Wahlräumen ist auf jeden Fall an und in den Gebäuden ausreichend ausgeschildert.

Was ist bei der Stimmabgabe im Wahllokal zu beachten?

Die Wahlzeit am Wahltag beginnt 8.00 Uhr und endet 18.00 Uhr. Unmittelbar im Anschluss werden die Wahlergebnisse ermittelt. Die Wahlhandlung in den Wahllokalen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen und in den Briefwahlvorständen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Der Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.
- Die Erststimme gibt er dem Direktbewerber des Wahlkreises, der als Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Wahlkreisabgeordneter wird derjenige Bewerber, der die meisten gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält.
- Die Zweitstimme gibt der Wähler der Landesliste einer Partei. Er beeinflusst damit die Sitzverteilung und somit das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.
In den Bundestag ziehen nur die Parteien ein, die im gesamten Bundesgebiet mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnen.
Zur Stimmabgabe sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Neuerung bei der Stimmabgabe
Im Wahlraum erhält der Wähler den Stimmzettel. Damit begibt er sich in die Wahlzelle und macht dort die entscheidenden Kreuzchen. Erstmalig bei der Bundestagswahl bekommen die Wähler keinen Wahlumschlag, in den bisher der Stimmzettel nach dem Kennzeichnen gesteckt wurde. Um das Wahlgeheimnis trotzdem nicht zu gefährden, muss der Wähler den Stimmzettel noch in der Wahlzelle so falten, dass nicht erkennbar ist, für welche Person bzw. welche Partei er seine Stimmen abgegeben hat. Am Tisch des Wahlvorstandes steckt der Wähler den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Danach wird im Wählerverzeichnis unter seinem Namen ein Stimmabgabevermerk eingetragen.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Wie gibt man seine Stimmen ab, wenn man das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen kann?

Wer am Wahltag verhindert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann noch bis Freitag, 20. September 2002, 18.00 Uhr, im Zentralen Wahlbüro und in den vier Wahlbüros der Ortsämter und Ortschaften (Anschriften siehe Anlage) einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.
Nur in besonderen Fällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr im Zentralen Wahlbüro beantragt werden.
Stellt jemand den Antrag für eine andere Person, braucht er dafür eine schriftlich Vollmacht.
Der Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahlbezirk des eigenen Wahlkreises oder zur Stimmabgabe vor dem Wahltag durch Briefwahl. Welchem der beiden Wahlkreise Dresdens der Wahlbezirk zugeordnet ist, kann der Wähler der Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen. Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Stimmzettel, die erforderlichen Umschläge und ein Hinweisblatt für die Briefwahl.
Da die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg kaum noch zugestellt werden können, empfiehlt sich die Sofort-Briefwahl in den Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, im Rathaus der Landeshauptstadt Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden eingegangen sein.

Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden
Zentrales Wahlbüro (Rathaus)          Dr.-Külz-Ring 19, 1. Etage, Raum 13
Wahlbüro im Bürgerbüro Prohlis      Prohliser Allee 10 /
                                                                 Jacob-Winter-Platz
                                                                 (Torhaus - Prohliscenter)
Wahlbüro im Bürgerbüro Gorbitz       Harthaer Straße 3
Geöffnet:
Montag bis Donnerstag                       8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag                                                     8.00 bis 18.00 Uhr
Wahlbüro der Ortschaft Schönfeld-Weißig   Bautzner Straße 3
Wahlbüro des Ortsamtes Klotzsche              Kieler Str. 52
Geöffnet:
Montag und Mittwoch                                         8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag                 8.00 bis 18.00 Uhr
Bürgertelefon zur Bundestagswahl:       (03 51) 4 88 11 20
Faxnummer des Zentralen Wahlbüros: (03 51) 4 88 11 19

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