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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3669.php 28.05.2015 23:57:43 Uhr 18.09.2024 10:15:43 Uhr

Gartenbesitzer sollten Grünabfälle nicht in der Nähe von Gewässern lagern

Städtische Annahmestellen nehmen Gehölzschnitt und Laub entgegen

Grünabfälle im Bachbett behindern bei starkem Regen den ungehinderten Abfluss des Wassers. Sonst harmlose Bäche können so über die Ufer treten und Überschwemmungen verursachen. Erfahrungsgemäß sind insbesondere die Gebiete am Kaitzbach, Geberbach, Lockwitzbach und Schullwitzbach gefährdet.

Darum bittet die Stadt Gartenbesitzer und andere Anlieger, Gehölzschnitt und Laub möglichst nicht in der Nähe von Gewässern zu lagern und die Situation im eigenen Interesse zu beobachten. Kleine Abflusshindernisse sollten sie sofort beseitigen und größere Ablagerungen der Feuerwehr, Telefon 112, oder dem Umweltamt, Telefon 4 88 62 74 melden.

Zahlreiche Annahmestellen in der Stadt nehmen Grünabfälle an. Nur in besonderen Härtefällen, die in der Pflanzenabfallverordnung geregelt sind, ist das Verbrennen erlaubt. Zuvor müssen Grundstücksbesitzer die Umweltbehörde unter Telefon 4 88 62 38 oder 4 88 62 39 konsultieren. So können sie Ärger mit Nachbarn und Bußgeldverfahren vermeiden. Diese Regelungen gelten auch für die neuen Ortschaften von Dresden.

Ab sofort nehmen alle 16 Annahmestellen, die im Abfallkalender benannt sind, auch die Wertstoffhöfe, von Privatpersonen Laub von Straßenbäumen gebührenfrei an. Adressen und Annahmezeiten sind in der Broschüre veröffentlicht. Großanlieferer, zum Beispiel Hausmeisterdienste und Beauftragte von Großvermietern, liefern ihr Straßenlaub auf dem Betriebshof des Entsorgungs- und Transportunternehmens O. E. Vockert, Zur Wetterwarte 17, 01109 Dresden an. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 14 bis 16 Uhr, außer an Feiertagen. Die gebührenfreie Annahme gilt nur für Straßenlaub sowie Laub von Rosskastanien mit Miniermottenbefall und ist befristet bis zum 30. November 2002.

Die Abgabe von Straßenlaub, das mit sonstigen Grünabfällen vermischt ist, und alle sonstigen Grün- und Gehölzabfälle aus Haus- und Kleingärten ist gebührenpflichtig. Für Kleinmengen von bis zu einem Kubikmeter sind Gebühren in Höhe von 0,50 Euro pro 0,2 Quadratmeter und für Mengen von mehr als einem Kubikmeter 2,50 Euro pro angefangenen Quadratmeter zu entrichten. Das regelt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung vom 25. November 1999, zuletzt geändert am 30. November 2000. Diese Regelung gilt unbefristet für Grundstückseigentümer und sonstige Anlieger öffentlicher Straßen der Landeshauptstadt Dresden, nicht aber für die gewerbliche Nutzung.

Weitere Fragen zur Entsorgung von Straßenlaub oder anderen Abfällen werden am Abfall-Info-Telefon 4 88 96 33 und per E-Mail unter der Adresse abfallamt@dresden.de bzw. abfallberatung@dresden.de beantwortet.

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