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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3665.php 28.05.2015 23:57:39 Uhr 17.07.2024 08:46:41 Uhr

Bauherren sollen Vorhaben im öffentlichen Verkehrsraum für 2003 jetzt anmelden

Wenn Straßen wegen Bauarbeiten zeitweise gesperrt werden und Fußgänger oder Kraftfahrer nur auf einem Umweg zum Ziel kommen, so ruft das oft Unmut hervor: Schon wieder eine Umleitung. Wie lange wird es dieses Mal dauern? Kann die Stadt das nicht besser abstimmen? Sie kann! Aber dazu ist es nötig, dass alle Straßensperrungen sowie Einschränkungen und Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum rechtzeitig koordiniert werden.

Deshalb bittet das Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 120020, 01001 Dresden, alle Bauherren - Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger - die im nächsten Jahr zeitweise auch öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen, diese Sondernutzung(en) bis zum 15. Oktober 2002 schriftlich anzumelden. Auch Arbeiten, die 2002 begonnen wurden, bzw. bereits liefen und 2003 fortgesetzt werden, sind anzumelden.

Um alle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes koordinieren zu können, braucht das Straßen- und Tiefbauamt detaillierte Angaben zu den einzelnen Vorhaben. Die Unterlagen sind 4-fach einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt und mit einem Lageplan:
1. lfd. Nr.
2. Straßenname
3. Ort der Sperrung (Abschnitt von/bis)
4. Grund der Sperrung
5. Umfang der Einschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung bzw. mobile Ampeln)
7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
9. Bemerkungen

Wer später anmeldet, muss sich nach den rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen. Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes sind außerdem nicht nur anzumelden, sondern auch zu beantragen. Im Straßen- und Tiefbauamt gibt es dafür ein Merkblatt.

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