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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3617.php 28.05.2015 23:57:01 Uhr 19.10.2024 04:58:53 Uhr

Ausweichkindergärten für Kinder berufstätiger Eltern

Eltern, die ihre Kinder aufgrund der Flutkatastrophe zurzeit nicht zum Kindergarten bringen können, haben die Möglichkeit, übergangsweise Ausweicheinrichtungen zu nutzen. Beide Eltern müssen dafür berufstätig sein. Dies gilt auch, wenn nicht beschädigte Kindergärten als Ausweicheinrichtungen dienen.

Nicht berufstätige Eltern, die dadurch zeitweise ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten bringen können, bekommen ihre Elternbeiträge für den Zeitraum ab dem 22. August 2002 zurückerstattet. Eine entsprechende Forderung der Beiträge muss schriftlich bei der Leiterin des Kindergartens eingereicht werden. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder privat untergebracht haben.

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